Polen erhöht den Mindestlohn: Ab Januar gelten neue Sätze

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Der Mindestlohn in Polen soll 2027 auf 4950 Zloty brutto steigen. Gleichzeitig soll der gesetzliche Mindeststundenlohn auf 32,30 Zloty brutto angehoben werden. Das sieht der Entwurf einer Verordnung des Ministerrats vor.

Nach dem veröffentlichten Entwurf zur Höhe des Mindestlohns und des Mindest-Stundenlohns für 2027 soll das Mindestentgelt für Arbeit 4950 Zloty brutto betragen. Damit steigt der Mindestlohn gegenüber dem derzeit geltenden Betrag um 144 Zloty beziehungsweise 3 Prozent. 

Auch der Mindeststundenlohn soll steigen. Für bestimmte zivilrechtliche Verträge soll er 2027 bei 32,30 Zloty brutto liegen. Das entspricht einem Anstieg um 0,90 Zloty gegenüber dem derzeit für 2026 geltenden Satz.

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Regierung folgt nicht der Forderung der Gewerkschaften

Im Rada Dialogu Społecznego, dem polnischen Rat für sozialen Dialog, konnte keine Einigung über die Höhe des Mindestlohns erzielt werden.

Die Gewerkschaftsseite hatte eine Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 5200 Zloty gefordert. Die Arbeitgeberseite hielt dagegen an ihrer Position fest, wonach der Anstieg nicht über den von der Regierung vorgeschlagenen Betrag hinausgehen sollte.

Nach den geltenden Vorschriften entscheidet der Ministerrat über den Mindestlohn und den Mindeststundenlohn per Verordnung, wenn der Rat für sozialen Dialog innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist keine Einigung erzielt.

Die Regierung muss die entsprechenden Beträge bis zum 15. September dieses Jahres festlegen. Dabei gilt jedoch eine wichtige Einschränkung: Die vom Ministerrat festgelegten Beträge dürfen nicht niedriger sein als die zuvor dem Rat für sozialen Dialog zur Verhandlung vorgelegten Beträge.

Dreiseitiger Dialog zwischen Regierung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Der Rat für sozialen Dialog ist das zentrale Forum für den dreiseitigen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Regierung in Polen.

Das Gremium arbeitet auf zentraler Ebene. Es löste die seit 1994 bestehende Dreiseitige Kommission für soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten ab.

Die neuen Mindestlohnsätze für 2027 sollen ab Januar 2027 gelten.

Quelle: BI

Foto: magnific

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