Die polnische Regierung hat ihre Karten in der Debatte um den Mindestlohn für das kommende Jahr auf den Tisch gelegt. Der Ministerrat beschloss am Dienstag, den gesetzlichen Mindestlohn ab Januar auf 4.950 Zloty brutto anzuheben. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zeigen sich mit dem Vorschlag nicht vollständig zufrieden. Gleichzeitig signalisieren beide Seiten Gesprächsbereitschaft.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt in Polen derzeit 4.806 Zloty brutto. Die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung um 144 Zloty würde einem nominalen Anstieg von drei Prozent entsprechen. Zum Vergleich: Die Regierung rechnet sowohl für das laufende als auch für das kommende Jahr mit einer durchschnittlichen Inflation von 2,5 Prozent.
Regierung bleibt unter ursprünglichem Ministeriumsvorschlag
Der vom Ministerrat verabschiedete Vorschlag fällt niedriger aus als die ursprüngliche Empfehlung des Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik. Das Ministerium hatte wenige Tage zuvor eine Erhöhung um 180 Zloty beziehungsweise 3,75 Prozent vorgeschlagen.
Nach diesem Modell hätte der Mindestlohn ab Jahresbeginn 4.986 Zloty brutto betragen. Dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit innerhalb der Regierung.
Damit stehen derzeit folgende Beträge im Mittelpunkt der Diskussion:
- Gesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2026: 4.806 Zloty brutto
- Vorschlag der Regierung für 2027: 4.950 Zloty brutto (+144 Zloty, +3 Prozent)
- Vorschlag des Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik: 4.986 Zloty brutto (+180 Zloty, +3,75 Prozent)
- Forderung der Gewerkschaften: 5.200 Zlłoty brutto (+394 Zloty, +8,2 Prozent)
Der nun vom Ministerrat beschlossene Vorschlag bildet die Grundlage für die bevorstehenden Gespräche mit den Sozialpartnern.
Verhandlungen im Rat für Sozialen Dialog
Die Arbeitgeberverbände haben bislang keine gemeinsame Position zur Höhe des Mindestlohns erarbeitet. Die Details sollen gemeinsam mit den Gewerkschaften und Regierungsvertretern im Rat für Sozialen Dialog (RDS) diskutiert werden.
Für die Verhandlungen in diesem Gremium stehen nun 30 Tage zur Verfügung.
Arbeitgeber sehen Vorschlag überwiegend positiv
Łukasz Bernatowicz, stellvertretender Vorsitzender des Rates für Sozialen Dialog und Vertreter des Business Centre Club (BCC), äußerte gegenüber money.pl nur geringe Vorbehalte gegenüber dem Regierungsvorschlag. „Die Regierung hat einerseits eine rationale Anhebung des Mindestlohns um drei Prozent vorgeschlagen. Andererseits stellt sich die Frage, warum dieser Wert über der prognostizierten Inflation von 2,5 Prozent für das kommende Jahr liegt. Dennoch scheint es, dass wir als Arbeitgeberorganisationen einen Mindestlohn auf diesem Niveau akzeptieren könnten“, erklärte Bernatowicz.
Auch die geplante Erhöhung der Gehälter im öffentlichen Dienst um drei Prozent bewertet er grundsätzlich positiv. „Die Lohnsteigerungen im öffentlichen Sektor um ebenfalls drei Prozent erscheinen vernünftig. Gleichzeitig setzen wir uns traditionell dafür ein, die Beschäftigten in diesem Bereich angemessen zu würdigen. Wir brauchen auf der anderen Seite kompetente und gut bezahlte Beamte und Verwaltungsmitarbeiter, die nicht darüber nachdenken, in die Privatwirtschaft zu wechseln“, sagte Bernatowicz.
Gewerkschaften fordern 5.200 Zloty Mindestlohn
Grzegorz Sikora vom Gewerkschaftsforum FZZ betonte gegenüber money.pl, dass die Herausforderungen für Unternehmen angesichts steigender Kosten, einschließlich der Personalkosten, durchaus verstanden würden.
Gleichzeitig dürften Beschäftigte mit den niedrigsten Einkommen nicht die Last dieser Entwicklung tragen. „Deshalb schlagen wir als Ausgangspunkt einen Mindestlohn von 5.200 Zloty brutto im kommenden Jahr vor. Gleichzeitig sind wir bereit zum Dialog – sowohl mit der Regierung als auch mit den Arbeitgebern –, um einen Konsens über wirtschaftliche Entwicklung und höhere Investitionen zu finden“, erklärte Sikora.
Kritik an den geplanten Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst
Nach Ansicht des Gewerkschaftsforums löst die von der Regierung vorgeschlagene Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst keine der grundlegenden Herausforderungen des Staatssektors.
Sikora verweist dabei auf mehrere Probleme. Dazu zählen der zunehmende Personalmangel, die Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen – etwa im Justizwesen – sowie die Krisenfestigkeit des Staates.
„Der Staat muss in Krisen- oder Konfliktsituationen handlungsfähig bleiben. Wenn wir nicht in die Beschäftigten des öffentlichen Finanzsektors investieren, könnte die Funktionsfähigkeit des Staates während einer schweren Krise gefährdet sein. In diesem Fall wären andere Investitionen in die polnische Verteidigung zweitrangig“, sagte der Sprecher des Gewerkschaftsforums.
Regierung entscheidet im Zweifel über Mindestlohn allein
Sollten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften innerhalb der kommenden 30 Tage keine gemeinsame Position zum Mindestlohn für das nächste Jahr finden, wird die Regierung die Entscheidung eigenständig treffen. In der Vergangenheit kam eine Einigung der Sozialpartner nur selten zustande.
Der Ministerrat muss die entsprechende Verordnung zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns spätestens bis zum 15. September verabschieden.
Quelle: money
Foto: magnific