Die Regierung in Warschau hat eine erneute Erklärung zu einer Reihe von Bedenken seitens der EU-Kommissare zur Rechtsstaatlichkeit im Lande abgegeben. Die Kritik aus Brüssel wurde mal wieder zurückgewiesen.
Seit knapp einem Jahr streitet die EU-Kommission mit Polen. Der Unruheherd – die Rechtstaatlichkeit. Die Kommissare sind der Meinung, dass die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in Gefahr sei und zeigen Bedenken zu den Regierungsreformen. Am Dienstag (21.02.2017) hat Polen eine weitere Antwort auf die ergänzenden Empfehlungen der EU-Politiker abgegeben.
Im Dokument wurde festgehalten, dass „die demokratische Ordnung aufrechtzuerhalten sei, einschließlich der Schaffung von stabilen Fundamenten der Arbeit des Verfassungsgerichts, was das oberste Ziel der Regierung sei. Alle Vorschläge die der Optimierung der Arbeit im Verfassungsgericht dienen werden mit offenen Armen begrüßt“. In der Aussendung des Außenministeriums hieß es, dass die polnische Seite sachliche und eingehende Erklärungen, die sich auf die Vorbehalte der EU-Kommission bezogen, überbracht hat.
Aus Sicht der polnischen Regierung ist die Verfassungskrise längst geklärt. Bereits im Vorjahr hat man mehrere Änderungen an der umstrittenen Justizreform vorgenommen, die im Einklang mit den europäischen Regulierungen zum Verfassungsgerichtswesen seien. Das Außenministerium unterstrich eindeutig, dass man keineswegs mit Blick auf die Verfassungskrise davon sprechen kann, dass die Rechtsstaatlichkeit in Polen in Gefahr sei.
In dem Brief an die Kommissare äußerte man sich auch zu den Aussagen und zu dem Handeln von Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans. Diese bezeichnete man als politisch motiviert und behauptete, dass Timmermans ein Mitgliedsland anprangern will. Die Regierung appellierte in dem Schreiben, dass man dieses Handeln endgültig aufgibt.
Nun hat die EU-Kommission zwei Optionen. Entweder erklärt man die Sache als erledigt oder man zieht die politische Atombombe und entzieht Polen sein Stimmrecht im Europarat. Allerdings, unterstrich Timmermans, dass er im Streit um die Rechtsstaatlichkeit nicht nachgeben wird. Auf der anderen Seite ist die Auslösung von Artikel 7 ebenfalls äußerst unwahrscheinlich, denn dafür bräuchte man die Zustimmung aller EU-Staaten.
Quellen: Radio Zet / Polskie Radio / WP