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Lockerungen statt Lockdown. Polen mit Fahrplan zur Gastronomie- und Hotelöffnung

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Der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki hat zusammen mit dem Gesundheitsminister Adam Niedzielski einen Fahrplan für Lockerungen in Polen bestätigt. Noch im Mai werden u.a. Hotels geöffnet.

Nun ist es fix. Die lang ersehnten Lockerungen kommen im ganz großem Ausmaß bereits im Mai. Das bestätigten heute die Regierungsvertreter. Der polnische Premierminister Morawiecki erklärte während der Pressekonferenz, dass die neuesten Daten für verhaltenen Optimismus sorgen. “Wir müssen an die Lockerungen mit Geduld und Demut herangehen. Wir wissen, dass das Virus nicht von einem Tag auf dem anderen verschwindet, deswegen müssen wir eine gewisse Flexibilität in unserem Handeln bewahren”, erklärte Morawiecki. “Wir haben uns für eine landesweite und nicht regionale Lockerungen entschieden. Bei der Zahl der Neuansteckungen kommen sich die einzelnen Regionen immer näher”, sagte wiederum Gesundheitsminister Niedzielski. Der Politiker wies auch darauf hin, dass man die Entwicklung der epidemiologischen Lage ständig beobachten wird. “Wenn wir sehen, dass die Tendenz zur fallenden Neuinfektionen bestehen bleibt, werden wir mutigere Entscheidungen treffen”, so der Minister. 

Ein Teil der Lockerungen gilt bereits für ganz Polen ab dem 1. Mai, doch die Gastronomiebetriebe und Hotels dürfen erst nach dem langen Maiwochenende aufsperren. Am 15. Mai soll bei einer niedrigen Inzidenz auch die Maskenpflicht in Polen fallen. 

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Änderungen im Bereich der Quarantäne- und Einreiseregelungen, welche in Polen gelten, wurden von Morawiecki und Niedzielski nicht angesprochen.

Das ändert sich im Mai in Polen. Alle Lockerungen im Überblick:

Wichtig! Eine Voraussetzung für das Eintreten der Lockerungen ist nach wie vor eine niedrige Inzidenz. Nach offiziellen Angaben kann sich der Lockerungsplan je nach der epidemiologischen Lage ändern.

1. Mai: 

  • Öffnung der Friseur- und Kosmetiksalons im ganzen Land,
  • Öffnung der Sportinfrastruktur im Freien (maximal 50 Personen dürfen das jeweilige Objekt gleichzeitig benutzen),
  • Öffnung der Sportobjekte für organisierte Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit einer Begrenzung auf 50% der maximalen Objektbelegung,
  • Öffnung der Schwimmbäder mit einer Begrenzung auf 50% der maximalen Objektbelegung.

4. Mai:

  • Öffnung der Kunstgalerien und Museen mit 15-m2-Regel und unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen,
  • Öffnung des Handels (Baumärkte, Möbelgeschäfte, Handelszentren) dürfen wieder aufsperren. Es gilt ein Kundenlimit (15-m2-Regel) und eine obligatorische Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
  • Neue Limite für Gottesdienste – 15-m2-Regel auch in den Kirchen und Gotteshäusern sowie eine Empfehlung für die Haltung der Gottesdienste im Freien,
  • Präsenzunterricht in den Grundschulklassen 1 bis 3.

8. Mai:

  • Öffnung der Hotels (für maximal 50% der Gäste) bei geschlossenen Hotelrestaurants sowie SPA- und Wellnessbereichen.

15. Mai:

  • Fällt die Inzidenz unter 15 pro 100.000 Einwohner soll die Maskenpflicht im Freien fallen,
  • Die Maskenpflicht gilt aber weiter in geschlossenen Räumen,
  • Öffnung der Terrassen und Sommergärten in der Gastronomie (nur unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa Sicherheitsabstand zwischen den Tischen und Begrenzung der Zahl der Kunden an einem Tisch),
  • Öffnung der Kulturobjekte (Kinos und Theater im Freien) für 50% der maximalen Gästezahl,
  • Familienfeste und Treffen (u.a. Kommunionen und Hochzeiten) für maximal 25 Personen im Freien sowie unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsabstand zwischen den Tischen usw.) wieder möglich,
  • Hybridunterricht für Grundschulklassen 4 bis 8,
  • Hybridunterricht für Oberschulklassen 1 bis 4,
  • Sportveranstaltungen im Freien mit Zuschauern (die Ränge dürfen sich zu 25% füllen).

29. Mai:

  • Öffnung der Innenbereiche der Restaurants für 50% der maximalen Gästezahl unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsabstand zwischen den Tischen und Begrenzung der Zahl der Kunden an einem Tisch),
  • Familienfeste und Treffen in geschlossenen Räumen für maximal 50 Personen und unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen (Sicherheitsabstand zwischen den Tischen und Begrenzung der Zahl der Kunden an einem Tisch),
  • Öffnung der Theater und Kinos für 50% der maximalen Gästezahl,
  • Öffnung der geschlossenen Sportobjekte und Schwimmbäder für alle sowie für Sportveranstaltungen mit 50% der maximalen Zuschauerzahl,
  • Öffnung der Fitness- und Sonnenstudios (15-m2-Regel) unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen, 
  • Öffnung der Bildung – alle Bildungseinrichtungen in Polen kehren zum Präsenzunterricht zurück.

 

Die aktuell geltenden Einreise- und Quarantäneregelungen

Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Für alle Reisende aus dem Schengen-Raum ist ein Corona-Testergebnis obligatorisch, welches für alle Transportmittel und Fußgänger gilt und die Einreisende von der Quarantäne befreit. Das negative Testergebnis ist bei der Überschreitung der polnischen Grenze mitzuführen.

Die Reisenden müssen sich einem Test spätestens 48 Stunden vor der Überschreitung der Grenze unterziehen. Respektiert werden PCR-Test und Antigen-Tests.

Personen, welche sich der Absonderung stellen müssen, können nach einem negativen Corona-Testergebnis in Polen, sich von der Quarantäne befreien.

Wichtig:

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

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