Der Sejm fügte das Projekt des Gesetzes bezüglich der Lebenspartnerschaft nicht in den Sitzungsplan hinzu. Das Projekt wurde von SLD eingereicht. 146 Abgeordnete waren am Dienstag für die Einführung dieses Punktes, 215 waren dagegen und 24 Personen haben sich der Stimme enthalten.
Das von SLD eingereichte Gesetzprojekt betrifft die gemeinsame Steuerabrechnung, die Vererbung wie bei Ehepartnern, sozialer Sicherheit nach dem Tod des Partners, die Beerdigung und die Verweigerung der Aussagen.
Das Projekt würde sowohl die Personen in hetero-, wie auch in homosexuellen Beziehungen betreffen. Somit würde eine Lebenspartnerschaft geschlossen, wenn zwei volljährige Personen die Lebenspartnerschaft vor dem Leiter des Standesamts erklärten.
Die gegenseitigen Berechtigungen und Verpflichtungen bezüglich des Eigentums und persönlichen Angelegenheiten würden die Partner in einem Lebenspartnerschaftsvertrag festlegen, welcher in Form einer notariellen Urkunde verfasst würde.
Die Partner würden u.a. zu gemeinsamer Steuerabrechnung PIT, Erbschaft, sozialer Absicherung im Falle des Todes des Partners (z.B. Beantragung der Familienrente im Falle des Todes des Partners), wie auch zur Vermietung des Wohnraumes des verstorbenen Partners, berechtigt.
Außerdem gibt das Projekt das Recht auf eine Beerdigung des Partners und auf die Verweigerung des Aussagens in unterschiedlichen Rechtsverfahren.
Das Projekt ist ein erneuerter Versuch der Legalisierung von Lebenspartnerschaften in Polen. Im Dezember 2014 gelang es ebenfalls nicht, das Projekt in den Sitzungsplan des Sejms einzuschließen. Damals wurde es von Twój Ruch eingereicht. Das Projekt ähnelte dem von SLD. Es gab die Möglichkeit der Lebenspartnerschaftschließung von Hetero- und Homosexuellen. Die Adoption eines Kindes war aber ausgeschlossen.
Quelle: tvn24.pl