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Es gibt Bestätigung

Die Goldzug-Legende lebt wieder! Neue Spuren in Niederschlesien

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Ende April wurde eine vermeintliche Entdeckung des Standorts des Goldzuges dem Rathaus in Wałbrzych / Waldenburg gemeldet. Das Gebiet, in dem sich die Waggons befinden sollen, gehört der Forstverwaltung von Świdnica / Schweidnitz. Wird der potenzielle Finder eine Genehmigung für die Entdeckungsarbeiten erhalten? “Es handelt sich nicht um eine Standardgenehmigung“, sagt Forstinspektor Jerzy Zemlik. Das Verfahren hat begonnen. 

Die Legende vom Goldzug besagt, dass sich angeblich ein Zug des Dritten Reichs 1944 von Wrocław / Breslau in Richtung Wałbrzych / Waldenburg auf den Weg machen sollte, um Gold, Wertgegenstände und geheime Dokumente des Dritten Reichs zu transportieren.

Obwohl die Existenz des sogenannten Panzerzuges von Wałbrzych bis heute unbestätigt ist, hat die Legende von ihm viele Schatzsucher inspiriert.

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Schatzsucher gab den Standort an – wo ist der Goldzug versteckt?

Wie man im Rathaus von Wałbrzych / Waldenburg erfuhr, reichte ein potenzieller Finder am 25. April ein Schreiben bei der Behörde ein, in dem er angab, zu wissen, wo sich der Goldzug von Wałbrzych / Waldenburg befand. Er beschrieb seinen potenziellen Fund in mehreren Absätzen. Daraufhin fand am 29. April ein Treffen zwischen dem Briefschreiber und dem Leiter der Waldenburger Delegation des Landesamtes für Denkmalschutz sowie dem Leiter des Amtes für Sicherheit und Krisenmanagement statt.

Bei diesem Treffen wurde der potenzielle Finder darüber informiert, was er als Nächstes tun sollte, wenn er sein Abenteuer, den Panzerzug von Wałbrzych zu entdecken, fortsetzen wollte. “Nach einigen Tagen reichte er erneut ein Schreiben ein, in dem er den genauen Ort angab, an dem sich seiner Meinung nach der Goldzug mit den Waggons befinden könnte”, berichtet Kamila Świerczyńska, Sprecherin der Stadt Wałbrzych / Waldenburg. Da das Gebiet zu den Staatswäldern gehört, verwiesen die Beamten ihn an die Forstverwaltung von Świdnica / Schweidnitz. 

Wie der Forstinspektor Jerzy Zemlik erklärt, hat eine Einzelperson am Montag, dem 12. Mai, bei der Forstkommission von Świdnica / Schweidnitz einen Antrag gestellt, in dem sie den Ort und Grund für die geplanten Erkundungsarbeiten angibt. Der Verfasser argumentiert, dass sich dort mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Panzerzug von Wałbrzych befinden könnte.

Beginnt wieder eine neue Suche nach dem Goldzug?

“Dieses Dokument wurde förmlich eingereicht und wird zurzeit analysiert, um sicherzustellen, dass es korrekt ausgefüllt wurde. In der nächsten Phase wird es darum gehen, diesen Antrag zu bearbeiten. Wir müssen prüfen, ob es sich bei dem in der Beschreibung und auf der Karte angegebenen Land handelt, das für solche Forschungen zur Verfügung gestellt werden kann. Kurz gesagt, ob es nicht nach dem Gesetz über den Schutz der Wälder und der natürlichen Ressourcen geschützt ist“, erklärt der Leiter der Forstverwaltung Jerzy Zemlik vom Forstbezirk Świdnica. Er fügt hinzu, dass die Forstaufsichtsbehörde 30 Tage Zeit hat, um zu reagieren.

“Wir sind dabei, ein Treffen mit dem Naturschützer zu vereinbaren. Es handelt sich nämlich um eine sehr sensible Angelegenheit, die man gründlich untersuchen muss. Hier kommt es zu einer Überschneidung der Zuständigkeiten. Wenn der Forstinspektor die Möglichkeit hat, solche Flächen unter bestimmten Bedingungen für die Suche des Panzerzuges zur Verfügung zu stellen, müssen wir auch die Frage klären, inwieweit diese Arbeiten in diesem Fall letztendlich durchgeführt werden. Es kann nämlich irgendwann eine Berührungslinie mit dem Gesetz über den Schutz und die Pflege historischer Denkmäler geben“, erklärt Jerzy Zemlik. 

Wenn die Forstverwaltung die Genehmigung für die Erkundungsarbeiten erteilt, sollen die Ausgrabungen laut dem eingereichten Antrag mehrere Meter tief reichen. Die geschätzte Größe dieses Bereichs beträgt 9 m x 50 m. Was die Finanzierung solcher Ausgrabungen zum Fund des Goldzuges von Wałbrzych angeht, ist dies Sache desjenigen, der die Erkundung vornimmt.

“Je nach Entwicklung der Ereignisse kann der Forstbeauftragte eine solche Genehmigung jederzeit mit Begründung zurückziehen.(…) Zum jetzigen Zeitpunkt hat man noch keine formellen Entscheidungen getroffen. Unter der hypothetischen Annahme, dass man die Genehmigung erteilt, müssen wir auf alle möglichen Entwicklungen vorbereitet sein“, erklärt Jerzy Zemlik.

Quelle: o2

Foto: freepik

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