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Maskenpflicht in Krankenhäusern und Apotheken verlängert

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Symbolbild/Pixabay

Die polnische Regierung verlängerte die aktuellen Corona-Maßnahmen bis zum 30. September. 

Die Maskenpflicht in Apotheken und Gebäuden, in denen medizinisch behandelt wird, bleibt weiterhin bestehen. Das heißt, dass die Bewohner Polens an diesen Orten stets einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen müssen. 

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Am 31. August tritt die neue Corona-Verordnung in Kraft und gilt bis zum 30. September.

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Die veränderte Corona-Verordnung sieht außerdem vor, dass die Pflicht des Angestellten, die Originalverschreibung für eine besagte Leistung bis zu 14 Arbeitstage ab der Aufnahme auf die Warteliste einzureichen, wieder eingeführt wird. 

 

Quelle: Gospodarka Dziennik

 

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