fbpx

Lockdown in Polen bis zum 18. April verlängert!

Teilen:

Der polnische Gesundheitsminister hat heute bei einer Pressekonferenz bestätigt, dass die bislang geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 18. April verlängert werden.

Adam Niedzielski sagte, dass Polen nach wie vor mit einer angespannten Lage im Gesundheitswesen zu kämpfen hat. Den neuesten Daten zufolge sind 78% der Krankenbetten und 79% der Krankenbetten mit angeschlossenen Beatmungsgeräten besetzt. Regional kommen die Krankenhäuser an ihre Grenzen. Deswegen werden die Infizierten in benachbarte Woiwodschaften gebracht, wo die Lage weniger angespannt ist. 

Die neuesten Infiziertenzahlen lassen laut dem Politiker ein wenig hoffen, aber trotzdem muss man bedenken, dass die Statistiken nach dem Wochenende bzw. nach den Feiertagen immer niedriger ausfallen, als später in der Woche. Deswegen will die Regierung die Statistiken weiterhin beobachten. “In den kommenden Tagen werden wir sehen, mit welchem Trend wir zu tun haben”, so Adam Niedzielski. Laut dem Gesundheitsminister wird sich die Mobilität sowie die Art und Weise, wie Ostern im Lande gefeiert wurde, erst in der kommenden Woche deutlich in den Corona-Daten wiederspiegeln. “Dann erfahren wir, ob die dritte Welle nochmal zunimmt oder nachlässt”. Vorerst will die Regierung also abwarten und deswegen werden die geltenden Maßnahmen nochmal bis zum 18. April verlängert.

Anzeige

Gefragt nach dem langen Maiwochenende sowie dem Sommer und einer potenziellen Öffnung der Hotels und Gastronomiebetriebe, sagte Adam Niedzielski, dass es viele Faktoren gibt, welche maßgeblich für eine Öffnung sind. “Entscheidend wird, in welchem Zeitpunkt der Pandemie wir uns dann befinden”, erklärte er. Für das Maiwochende ist laut dem Politiker mit Einschränkungen zu rechnen, deren Ausmaß in den kommenden Tagen von der Regierung bekannt gegeben wird.

Die geltenden Corona-Regeln in Polen 

Nach wie vor geschlossen bleiben:

  • Hotels (mit Ausnahmen von Arbeiterhotels und für Geschäftsreisen),
  • teilweise Handelszentren (mit Ausnahme von u.a. Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien, Kiosken, Buchläden),
  • Möbel- und Baugeschäfte mit einer Gesamtfläche, welche 2.000 Quadratmeter überschreitet,
  • Kosmetik- und Friseursalons.
  • Kinos,
  • Theater,
  • Kunstgalerien,
  • Museen,
  • Skipisten,
  • Saunen,
  • Sonnenstudios.  
  • Casinos,
  • Fitnessstudios
  • Schwimmbäder.

Die maximale Zahl der Kunden im Handel, an Märkten, in Postämtern sowie in den Kirchen wird neu festgelegt und weiter eingeschränkt:

  • 1 Person pro 15 Quadratmeter – in Geschäften mit einer Gesamtfläche bis zu 100 Quadratmetern,
  • 1 Person pro 20 Quadratmeter – in Geschäften mit einer Gesamtfläche, welche 100 Quadratmeter überschreitet.

In den Kirchen gilt ein Limit von 1 Person pro 20 Quadratmeter, die Maskenpflicht und soziale Distanz (1,5 Meter).

Zusätzlich:

  • Krippen und Kindergärten sind offen nur für Kinder vom medizinischen Personal und Ordnungskräften (z.B. Polizei, Armee usw.),
  • Sportanlagen bleiben nur für Profisportler offen.

 

Was weiterhin im ganzen Land gilt:

Soziale Distanz

Nach wie vor muss man in Polen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

Maskenpflicht

In ganz Polen gilt im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße, im Bus, im Geschäft oder in der Kirche) die Maskenpflicht.

Wichtig: Seit dem 27. Februar darf man in Polen keine Tücher, Halstücher, Schale usw. sowie Visiere als Ersatz für eine Maske tragen. Laut der Regierung garantieren nur Chirurgische-Masken einen optimalen Schutz und Sicherheit. Visiere kann man weiterhin tragen, aber nur als Ergänzung zu einer Maske.

Clubs und Discos

Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.

Kultureinrichtungen

Alle Kultureinrichtungen sind ab dem 20. März wieder geschlossen.

Restaurants

Restaurants, Pubs und andere Gastronomiebetriebe bleiben für Kunden stationär geschlossen. Take-Away-Bestellungen und Essenslieferungen sind aber weiterhin möglich.

ÖPNV

Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die öffentlichen Verkehrsmittel können sich aber nur bis zu 30% aller Plätze (Sitz- und Stehplätze) füllen.

Demos

Demos sind weiterhin auf maximal 5 Personen beschränkt.

Feste und Familientreffen

Hochzeiten, Kommunionen und Totenmähle dürfen bis auf Weiteres nicht veranstaltet werden.

Treffen dürfen sich bis zu 5 Personen. Personen, welche geimpft wurden, werden nicht einberechnet.

Messen, Konferenzen und Kongresse

Messen, Konferenzen und Kongresse dürfen nur online stattfinden. 

Bildung

Der Fernunterricht gilt für alle Bildungseinrichtungen ab der Grundschule.

Einreise und Quarantäne

Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Für alle Reisende aus dem Schengen-Raum ist ein Corona-Testergebnis obligatorisch, welches für alle Transportmittel und Fußgänger gilt und die Einreisende von der Quarantäne befreit. Das negative Testergebnis ist bei der Überschreitung der polnischen Grenze mitzuführen.

Die Reisenden müssen sich einem Test spätestens 48 Stunden vor der Überschreitung der Grenze unterziehen. Respektiert werden PCR-Test und Antigen-Tests.

Personen, welche sich der Absonderung stellen müssen, können nach einem negativen Corona-Testergebnis in Polen, sich von der Quarantäne befreien.

 

 

Wichtig:

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount