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Fix! Totaler Lockdown in Polen!

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Vertreter der polnischen Regierung bestätigten heute, dass der totale Lockdown beschlossene Sache ist. Ab dem 27.03.2021 (vorerst) für rund zwei Wochen gelten in Polen massive Einschränkungen. 

Polen geht in den totalen Lockdown. Das bestätigten heute der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki und der Gesundheitsminister Adam Niedzielski. “Polen befindet sich gerade in der schwierigsten Pandemielage seit 13 Monaten”, sagte Morawiecki und fügte gleich hinzu, dass das polnische Gesundheitssystem an seine Grenzen kommt. “Alle schwierigen Entscheidungen, welche wir treffen mussten, sind nötig, um die dritte Welle in den Griff zu bekommen”, so der Premierminister. 

Adam Niedzielski sagte wiederum, dass die dritte Coronawelle die zweite Welle übertreffen wird und appellierte, die anstehenden Ostern-Feiertage im kleinen Familienkreis zu feiern. Bekräftigt wurde einmal wieder die Home-Office-Empfehlung. 

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Der totale Lockdown beginnt am Samstag (27.03.2021) vorerst bis zum (9.4.2021). Sollte sich die Corona-Lage in Polen weiter verschlechtern, werden weitere Einschränkungen von der Regierung nicht ausgeschlossen.

Was ändert sich ab Samstag in Polen:

Neu geschlossen werden:

  • Möbel- und Baugeschäfte mit einer Gesamtfläche, welche 2.000 Quadratmeter überschreitet,
  • Kosmetik- und Friseursalons.

Zusätzlich:

  • Krippen und Kindergärten sind offen nur für Kinder vom medizinischen Personal und Ordnungskräften (z.B. Polizei, Armee usw.),
  • Sportanlagen bleiben nur für Profisportler offen.

Die maximale Zahl der Kunden im Handel, an Märkten, in Postämtern sowie in den Kirchen wird neu festgelegt und weiter eingeschränkt:

  • 1 Person pro 15 Quadratmeter – in Geschäften mit einer Gesamtfläche bis zu 100 Quadratmetern,
  • 1 Person pro 20 Quadratmeter – in Geschäften mit einer Gesamtfläche, welche 100 Quadratmeter überschreitet,

In den Kirchen gilt ein Limit von 1 Person pro 20 Quadratmeter, die Maskenpflicht und soziale Distanz (1,5 Meter).

Nach wie vor geschlossen bleiben:

  • Hotels (mit Ausnahmen von Arbeiterhotels und für Geschäftsreisen),
  • teilweise Handelszentren (mit Ausnahme von u.a. Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien, Kiosken, Buchläden),
  • Kinos,
  • Theater,
  • Kunstgalerien,
  • Museen,
  • Skipisten,
  • Saunen,
  • Sonnenstudios.  
  • Casinos,
  • Fitnessstudios
  • Schwimmbäder.

Was weiterhin im ganzen Land gilt:

Soziale Distanz

Nach wie vor muss man in Polen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

Maskenpflicht

In ganz Polen gilt im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße, im Bus, im Geschäft oder in der Kirche) die Maskenpflicht.

Wichtig: Seit dem 27. Februar darf man in Polen keine Tücher, Halstücher, Schale usw. sowie Visiere als Ersatz für eine Maske tragen. Laut der Regierung garantieren nur Chirurgische-Masken einen optimalen Schutz und Sicherheit. Visiere kann man weiterhin tragen, aber nur als Ergänzung zu einer Maske.

Clubs und Discos

Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.

Kultureinrichtungen

Alle Kultureinrichtungen sind ab dem 20. März wieder geschlossen.

Restaurants

Restaurants, Pubs und andere Gastronomiebetriebe bleiben für Kunden stationär geschlossen. Take-Away-Bestellungen und Essenslieferungen sind aber weiterhin möglich.

ÖPNV

Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die öffentlichen Verkehrsmittel können sich aber nur bis zu 30% aller Plätze (Sitz- und Stehplätze) füllen.

Demos

Demos sind weiterhin auf maximal 5 Personen beschränkt.

Feste und Familientreffen

Hochzeiten, Kommunionen und Totenmähle dürfen bis auf Weiteres nicht veranstaltet werden.

Treffen dürfen sich bis zu 5 Personen. Personen, welche geimpft wurden, werden nicht eiberechnet.

Messen, Konferenzen und Kongresse

Messen, Konferenzen und Kongresse dürfen nur online stattfinden. 

Bildung

Der Fernunterricht gilt für alle Bildungseinrichtungen ab der Grundschule.

Einreise und Quarantäne

Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Eine Absonderungspflicht gilt für alle Reisenden, welche mit Kollektivtransportmitteln (z.B. Flugzeug oder Bus) nach Polen einreisen. 

Ausgenommen von der Quarantänepflicht in Polen sind Personen, welche ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorlegen können. Dem Test muss man sich aber vor der Einreise unterziehen. Das Testergebnis ist 48 Stunden gültig.

Wichtig: Für Personen, die bereits gegen Corona geimpft wurden, gilt die Quarantänepflicht nicht.

 

 

Wichtig:

 

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

 

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