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Berlin unterbindet Einkaufstouren nach Polen

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Bereits vor einiger Zeit einschloss sich Brandenburg, den kleinen Grenzverkehr mit Polen auszusetzen. Jetzt zieht Berlin nach. 

Nach Kritik seitens der Brandenburger Landesregierung hat der Berliner Senat nun doch die Einkaufstouren nach Polen unterbindet. Laut der neuen Infektionsschutzverordnung, die ab am Mittwoch in Kraft tritt, sind Kurzaufenthalte (weniger als 24 Stunden) in Nachbarstaaten, die als ein Risikogebiet erklärt wurden, nicht mehr von der Quarantänepflicht befreit. Ein Kurztrip nach Polen von der Hauptstadt Deutschlands, um kurz Mal einzukaufen, ist ab heute also ohne Absonderung nicht mehr möglich. 

„[…] Die Änderung betrifft die Streichung des § 22 Absatz 2 Nummer 1, der besagt, dass Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 2 Nummer 17 des Infektionsschutzgesetzes aufgehalten haben oder nur für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen von Quarantänemaßnahmen befreit sind. Damit müssen Berlinerinnen und Berliner, die beispielsweise zum Einkaufen nach Polen fahren wollen, nach Wiedereinreise in Quarantäne.“, heißt es auf der offiziellen Seite der Berliner Landesregierung.

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Auch die Einreise mit Böllern aus dem Ausland ist verboten. Das Feuerwerk, das an der deutsch-polnischen Grenze verkauft wird, ist nämlich oftmals viel stärker, als es im Lande erlaubt ist. 

Wer trotzdem nach Polen zum Tanken oder Zigaretten kaufen fahren wird, muss mit einer zehntägigen Quarantäne rechnen.

Wichtig:

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

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