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Verkaufsoffene und verkaufsfreie Sonntage in Polen 2023

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Foto: Symbolbild / Freepik

Das Handelsverbot an Sonntagen gilt in Polen bereits seit einigen Jahren. Doch es sieht auch ein paar Ausnahmen vor. Wann kann man in Polen also am Sonntag shoppen gehen? 

Das Handelsverbot an Sonntagen gilt in Polen seit dem 1. März 2018. Im Jahr 2023 gibt es sieben Ausnahmen, an denen die Geschäfte geöffnet sein werden. 

Dementsprechend gibt es 2023 nur sieben verkaufsoffene Sonntage (oder auch Handelssonntage) in Polen:

  • 29. Januar

  • 2. April

  • 30. April

  • 25. Juni

  • 27. August

  • 17. Dezember

  • 24. Dezember

Geschlossen bleiben die Einkaufszentren am:

  • 1. Januar

  • 8. Januar

  • 15. Januar

  • 22. Januar

  • 5. Februar

  • 12. Februar

  • 19. Februar

  • 26. Februar

  • 5. März

  • 12. März

  • 19. März

  • 26. März

  • 9. April

  • 16. April

  • 23. April

  • 7. Mai

  • 14. Mai

  • 21. Mai

  • 28. Mai

 

  • 4. Juni

  • 11. Juni

  • 18. Juni

 

  • 2. Juli

  • 9. Juli

  • 16. Juli

  • 23. Juli

  • 30. Juli

 

  • 6. August

  • 13. August

  • 20. August

 

  • 3. September

  • 10. September

  • 17. September

  • 24. September

 

  • 1. Oktober

  • 8. Oktober

  • 15. Oktober

  • 22. Oktober

  • 29. Oktober

 

  • 5. November

  • 12. November

  • 19. November

  • 26. November

 

  • 3. Dezember

  • 10. Dezember

 

Gut zu wissen: 

Die Geschäfte in Polen bleiben auch an Feiertagen zu. Am 24. Dezember und am Samstag unmittelbar vor dem ersten Ostertag haben die Geschäfte kürzer geöffnet und schließen spätestens um 14 Uhr.

Wichtig:

Das Handelsverbot gilt nicht fürs Online-Shoppen. 

 

Ausgenommen vom Handelsverbot sind:

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  • Tankstellen, 

  • Apotheken,

  • Bäckereien, Eisdielen, Konditoreien,

  • Blumengeschäfte,

  • Restaurants und Gastronomie-Punkte,

  • Postämter,

  • Duty-free-Shops, Einkaufsmöglichkeiten an Flughäfen und Bahnhöfen,

  • Einkaufsmöglichkeiten während Kulturveranstaltungen,

  • Messen, Feste, Märkte,

  • Geschäfte in Krankenhäusern und Hotels,

  • Verkauf in Verkehrsmitteln,

  • Tierärzte und Kliniken,

  • Geschäfte, die Andenken und Devotionalien verkaufen,

  • Kleingeschäfte bei Friedhöfen,

  • Fischmärkte,

  • sowie der Einzelhandel (Verbot gilt nicht für Einzelunternehmer). 

  • Geschlossen bleiben Einkaufszentren.

 

 

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