Am 1. Juni wurden die Inlandsflüge in Polen wieder eingerichtet, doch mit neuen Hygieneregeln. Auf internationale Flüge müssen die Reisenden noch warten.
Der Flugverkehr in Polen ist ab dem 1. Juni teils wiederhergestellt. Doch auch hier gelten neue Regeln. Vor allem wird ein Passagierlimit eingeführt. In einem Flugzeug dürfen sich nicht mehr Personen befinden, als die Hälfte der maximalen Anzahl der Sitzplätze für Fluggäste, die in der technischen Dokumentation des Flugzeugs festgelegt wurde, beträgt. Diese Änderung wurde eingeführt, um den minimalen Abstand zwischen den Reisenden beizubehalten.
Personen, die Symptome einer Coronavirus-Ansteckung aufweisen, dürfen nicht an Bord des Flugzeugs kommen. Dies betrifft Personen:
- deren Körpertemperatur exakt oder mehr als 38 Grad beträgt,
- die keine Erklärung zum Gesundheitsstand abgegeben haben,
- die nicht die Mundschutzpflicht befolgen.
In den Flugzeugen müssen sowohl Passagiere, wie auch die Flugbegleiter Mundschutz tragen. Die Mund-Nasen-Schutzpflicht gilt nicht für Kinder unter 4 Jahren und Personen, die wegen des Gesundheitszustandes den Mund und die Nase nicht verdecken dürfen.
Alle Fluglinien müssen auch Desinfektionsmittel bereitstellen und die Flugmaschinen regulär säubern.
Polen: Neue Reiseregeln für den ÖPNV, PKW und das Rad