Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts

Letzte Entscheidung gefallen: Bau des Schlosses in Stobnica rechtmäßig

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Das Oberste Verwaltungsgericht (NSA) in Polen hat am Dienstag die Kassationsbeschwerde des Generaldirektors für Umweltschutz (GDOŚ) im Fall des sogenannten Schlosses in Stobnica (Großpolen) abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht, dass die Baugenehmigung für das umstrittene Projekt rechtmäßig ist.

Es handelt sich um die letzte verwaltungsrechtliche Entscheidung in dieser Angelegenheit.

Das Bauprojekt betrifft ein mehrstöckiges Gebäude im Stil einer mittelalterlichen Burg. Es entsteht in einem Natura-2000-Schutzgebiet auf Grundlage einer im Jahr 2015 erteilten Genehmigung. Investor ist das Unternehmen D.J.T. aus Poznań / Posen.

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Begründung des Gerichts

Das Gericht bestätigte das frühere Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts (WSA) aus dem Jahr 2020.

In der mündlichen Begründung erklärte Richter Jerzy Stelmasiak, dass eine fehlerhafte Umsetzung eines Projekts nicht automatisch bedeute, dass die ursprüngliche Entscheidung rechtswidrig gewesen sei.

Er betonte, dass neue Umstände eine Wiederaufnahme nur dann rechtfertigen, wenn sie bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung bestanden haben. Zudem dürften diese Umstände der Behörde damals nicht bekannt gewesen sein.

Im vorliegenden Fall wurde die Überschreitung der vorgesehenen Baufläche erst während der Umsetzung festgestellt. Daher konnte sie nicht als Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens dienen.

Das Gericht hob außerdem hervor, dass klar zwischen einer fehlerhaften Entscheidung und einer fehlerhaften Umsetzung unterschieden werden müsse. Die Bewertung der Bauausführung falle nicht unter das betreffende Verwaltungsverfahren.

Alle Verwaltungsverfahren abgeschlossen

Nach Angaben der Anwältin des Investors sind mit dem aktuellen Urteil sämtliche Verwaltungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Keine der bisherigen Entscheidungen wurde so aufgehoben, dass sie den Bau hätte stoppen können. Die Genehmigungen seien durchgehend gültig gewesen und seien es weiterhin.

Die Bauarbeiten dauern formal noch an. Nach den Genehmigungen handelt es sich bei dem Objekt um ein Mehrfamilienhaus. Ob eine spätere Nutzung als Hotel geplant ist, blieb offen.

Hintergrund: Kontrollen und Streit seit 2018

Die Kontroverse um das Projekt des Schlosses begann im Jahr 2018. Das Zentrale Antikorruptionsbüro (CBA) prüfte die Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigungen. Das Umweltministerium ordnete eine dringende Kontrolle an. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Im April 2019 hob die Regionale Umweltschutzdirektion in Poznań / Posen ihre Entscheidung von 2015 auf und legte Widerspruch gegen das Projekt ein.

Grund war eine neu festgestellte Überschreitung der Baufläche:

  • ursprünglich angegeben: etwa 1,7 Hektar
  • tatsächlich: über 2 Hektar

Damit wäre eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich gewesen.

Wendungen im Verfahren und gerichtlicher Fehler

Im Juli 2019 bestätigte der GDOŚ die Entscheidung der regionalen Behörde. Der Investor legte dagegen Klage ein. Im März 2020 hob das Verwaltungsgericht in Warszawa / Warschau die Entscheidung des GDOŚ auf.

Ein weiterer Wendepunkt folgte 2024. Das Oberste Verwaltungsgericht wies zunächst die Kassationsbeschwerde aus formalen Gründen zurück. Später stellte sich heraus, dass dem Gericht ein Fehler unterlaufen war. Das Verfahren rund um das Schloss wurde daraufhin wieder aufgenommen.

Im März 2025 wies das Gericht zudem Kassationsbeschwerden in einem anderen Verwaltungsstrang des Falls zurück.

Strafverfahren läuft parallel

Unabhängig von den Verwaltungsverfahren läuft seit November 2023 ein Strafprozess vor dem Amtsgericht in Oborniki.

Dort stehen unter anderem Vertreter des Investors sowie Beamte wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten beim Bau vor Gericht.

Quelle: rmf24

Foto: facebook / Poznańskie klimaty

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