Ab dem 24. Oktober gilt laut dem Robert-Koch-Institut ganz Polen als ein Risikogebiet.
Was bedeutet das für deutsche Urlauber?
„Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen“, lesen wir auf der offiziellen Seite vom Robert Koch-Institut.
Weiterführende Informationen für Polenurlauber liefern auch die offiziellen Seite des Auswärtigen Amtes und des Gesundheitsministeriums. Bei einer Rückkehr aus einem Risikogebiet sollte man sich direkt an seinen Zielort in der Bundesrepublik begeben, sich bei der zuständigen Behörde melden (in der Regel beim Gesundheitsamt) und sich häuslich absondern bis man einen negativen Test vorlegen kann. Keine Quarantäne ist in der Regel nötig, falls man direkt nach der Einreise einen negativen Test dem Gesundheitsamt vorlegen kann, der innerhalb von 48 vor der Einreise in die Bundesrepublik durchgeführt wurde. Der Test ist für Reisende aus Risikogebieten innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise in die BRD kostenlos und kann zum Beispiel an Flughäfen erfolgen. Sollte dort ein Test nicht möglich sein, kann er nach telefonischer Terminvereinbarung auch bei einem Arzt erfolgen. Mehr dazu kann man bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der Nummer 116 117 erfahren.
Wichtig: In bestimmten Bundesländern ist nach einigen Tagen eine Wiederholungstestung nötig.
Bei einem positiven Testergebnis, muss man sich für 10 Tage in Isolierung begeben.
Wird nun die Grenze geschlossen?
Bartosz Grodecki aus dem polnischen Innenministerium bestätigte gegenüber der polnischen Presseagentur PAP, dass derzeit weder Polen noch ein anderes EU-Land eine Schließung der Grenze anstrebt. “Wir verfolgen keine Rückkehr zu den Grenzkontrollen auf der Binnengrenze und hoffen, dass es auch so bleibt”, so Grodecki.
Wichtig:
Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.