Das Seeamt in Gdynia / Gdingen hat die Liste der zum Tauchen freigegebenen Wracks erweitert. Das offizielle Verzeichnis umfasst inzwischen 64 Unterwasserobjekte. Damit entstehen für Taucher neue Möglichkeiten, die polnische Ostseeküste zu erkunden. Eine gesonderte Genehmigung ist für die aufgeführten Wracks nicht erforderlich.
Weitere 19 Wracks in der Ostsee wurden als Tauchobjekte in das Verzeichnis aufgenommen. Nach Angaben des Seeamtes in Gdynia / Gdingen umfasst die Liste damit insgesamt 64 Positionen. 43 Wracks liegen in einer Tiefe von bis zu 50 Metern. Weitere 21 befinden sich unterhalb dieser Grenze.
Einfachere Planung von Tauchexpeditionen
Das erste Verzeichnis entstand 2004 auf Initiative der polnischen Seeverwaltung. Damals umfasste es 20 Wracks. In den folgenden Jahren wurde die Liste systematisch erweitert. Damit reagierte die Verwaltung auf das wachsende Interesse am Wracktauchen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Freigabe weiterer Wracks auf großes Interesse stößt. Dazu gehören unter anderem die Bryza (K-18), die Graf Zeppelin und die Georg Buchner. Durch die zusätzlichen Tauchziele lässt sich der Tauchbetrieb außerdem auf eine größere Zahl attraktiver Standorte verteilen.
Die Aufnahme eines Wracks in die Liste hat einen praktischen Vorteil. Veranstalter und Teilnehmer von Sport- und Freizeittauchgängen müssen nicht für jeden einzelnen Tauchgang eine Genehmigung des Direktors des Seeamtes in Gdynia / Gdingen beantragen. Das erleichtert die Organisation von Tauchausflügen deutlich. Gleichzeitig sollen Sicherheitsstandards und der Schutz wertvoller Unterwasserobjekte gewährleistet bleiben.
Wie wurde die Liste erstellt?
Die neuen Wracks wurden gemeinsam mit Partnern ausgewählt, die über Fachwissen und Erfahrung im Bereich des Unterwassererbes und der Meereserkundung verfügen.
„Ein Teil der Objekte wurde vom Nationalen Meeresmuseum in Gdańsk / Danzig vorgeschlagen. Weitere wurden von der Tauchergemeinschaft gemeldet. Einige Wracks wurden bei hydrographischen Arbeiten des Seeamtes in Gdynia / Gdingen lokalisiert“, erklärt Magdalena Kierzkowska, Sprecherin des Seeamtes.
Aufgenommen wurden ausschließlich Objekte, deren Lage, Erhaltungszustand und navigatorische Bedingungen von der Seeverwaltung bestätigt wurden. Die Entscheidung berücksichtigt zudem die Erwartungen der Taucher. Diese fordern seit Jahren Zugang zu Objekten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und in verschiedenen Tiefen.
Neue gesetzliche Grundlage
Die neue Liste wurde auf Grundlage der seit 2025 geltenden Vorschriften des Gesetzes über die Meeresgebiete der Republik Polen und die Seeverwaltung erstellt. Nach Artikel 35a des Gesetzes legt der Direktor des zuständigen Seeamtes per Verordnung fest, welche Wracks ohne eine gesonderte Genehmigung zum Tauchen freigegeben werden.
„Bei der Auswahl der Objekte werden vor allem ihre Lage, ihr Erhaltungszustand, die Sicherheit der Schifffahrt und der tauchenden Personen sowie der Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und der Meeresumwelt berücksichtigt“, sagt Magdalena Kierzkowska.
Verzeichnis ist online verfügbar
Zu den bisher beliebten Tauchzielen in Polen gehört das Wrack der Bryza in der Nähe von Hel / Hela. Ebenfalls bekannt sind die Franken, ein großer deutscher Tanker, der in der Danziger Bucht liegt, sowie die Abeille, ein französischer Schlepper in 47 Metern Tiefe.
Auch der Ślązak (Malutka) zählt zu den bekannten Tauchzielen. Der ehemalige polnische Zerstörer liegt in rund 31 Metern Tiefe vor Jastarnia / Heisternest. Nun kommen unter anderem der deutsche Frachter Bremerhaven, der dänische Schlepper Volmer und das deutsche Flugzeug Junkers Ju-88 hinzu.
Das vollständige Verzeichnis der Wracks, die ohne gesonderte Tauchgenehmigung erkundet werden dürfen, ist auf der Internetseite des Seeamtes in Gdynia / Gdingen verfügbar.
3.598 Menschen tauchten 2025 an Wracks
Die Seeverwaltung betont zugleich, dass die Entwicklung des Wracktourismus mit einer verantwortungsvollen Bewahrung des Unterwasser-Kulturerbes einhergehen muss.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass eine unkontrollierte Erkundung von Wracks wiederholt zu Beschädigungen und zur illegalen Entnahme historischer Bestandteile geführt hat.
„Heute wächst in der Tauchergemeinschaft zunehmend das Bewusstsein dafür, dass nur gut erhaltene und unberührte Wracks attraktive Tauchobjekte bleiben. Ihr Schutz liegt im gemeinsamen Interesse der Taucher, der für den Schutz des Kulturerbes zuständigen Institutionen und der Seeverwaltung“, sagt Magdalena Kierzkowska.
Die Erweiterung der Liste bleibt zudem keine einmalige Maßnahme. Das Seeamt in Gdynia / Gdingen plant, künftig schrittweise weitere Objekte freizugeben. Dabei sollen die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Sport- und Freizeittauchen erfolgt auf Grundlage des Verfahrens „Meldung der Ausfahrt aus dem Hafen zum Tauchen“.
Im Jahr 2025 tauchten insgesamt 3.598 Personen an Wracks, die unter die Zuständigkeit des Seeamtes in Gdynia / Gdingen fallen. Dabei ging es um Tauchgänge rund um die Rümpfe oder über die Decks der Wracks. Insgesamt 26 gewerbliche Veranstalter betreuten Sport- und Freizeittaucher in acht Seehäfen. Die meisten Ausfahrten starteten in Hel / Hela und Jastarnia / Heisternest.
Quelle: trojmiasto
Foto: magnific