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Ein vorsichtiger Schritt Richtung Normalität. Polen lockert erste Coronamaßnahmen

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Lockerungen in Polen

Der polnische Gesundheitsminister Adam Niedzielski bestätigte heute, dass ab dem 1. Februar u.a. alle Geschäfte in den Einkaufszentren sowie Museen und Kunstgalerien aufsperren dürfen. 

Adam Niedzielski schilderte bei der Pressekonferenz die aktuelle Coronalage in Polen. Laut den Regierungsangaben hat sich sowohl die Zahl der Infektionen als auch der Todesfälle stabilisiert. Stabil bleibt auch die Lage im polnischen Gesundheitswesen. Gleichzeitig konnte man bereits den zweiten Fall einer Ansteckung mit der Coronamutation aus Großbritannien bestätigt. Auf dieser Grundlage hat die Regierung entschieden erste Lockerungen vorzunehmen und den ersten vorsichtigen Schritt Richtung Normalität zu wagen.

Was sich ab dem 1. Februar in Polen ändert:

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  • Aufsperren dürfen alle Geschäfte in den Einkaufzentren. Es gelten aber weiterhin die Maskenpflicht, soziale Distanz sowie Einweghandschuhe oder Desinfizieren der Hände.
  • Aufsperren dürfen unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen auch Museen und Kunstgalerien.
  • Einkaufsstunden für Senioren gelten in den Geschäften in Polen nur bis Ende Januar. Ab dem 1. Februar werden die sog. Seniorenstunden aufgehoben.

Alle anderen bislang geltenden Coronamaßnahmen werden vorerst bis zum 14. Februar verlängert. Dementsprechend bleiben nach wie vor Skipisten, Restaurants, Bars, Clubs sowie Hotels und Pensionen (mit wenigen Ausnahmen) geschlossen. Für Schüler der Klassen 1. bis 3. wird der Präsenzunterricht und für Schüler ab der 4. Klasse wird der Fernunterricht weiterhin fortgesetzt.

Die Lockerungen und die in Polen geltenden Einschränkungen im Detail

Geschäfte in den Einkaufszentren

Ab dem 1. Februar dürfen wieder alle Geschäfte in den Einkaufszentren und unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen aufsperren. 

Für alle Geschäfte, Poststellen, sowie auf den Märkten gelten weiterhin die Einschränkung der Kundenzahl: 

  • 1 Person pro 10 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche bis 100 Quadratmeter, 
  • 1 Person pro 15 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche die 100 Quadratmeter überschritt.

In den Geschäften gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Man muss ebenfalls Einweghandschuhe tragen oder die Hände vor dem Einkaufen desinfizieren.

Wichtig! Restaurant und Gastronomiepunkte bleiben in den Einkaufszentren geschlossen. 

Einkaufstunden für Senioren

Die Einkaufsstunden für Senioren gelten bis Ende Januar. Ab dem 1. Februar werden die sog. Seniorenstunden ausgesetzt. 

Museen und Kunstgalerien

Ab dem 1. Februar dürfen ebenfalls Museen und Kunstgalerien unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen öffnen. Auch hier gilt u.a. die Maskenpflicht.

Soziale Distanz

Nach wie vor muss man in Polen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen halten.

Maskenpflicht

In ganz Polen gilt im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße, im Bus, im Geschäft oder in der Kirche) die Maskenpflicht. 

Restaurants

Restaurants, Pubs und andere Gastronomiebetriebe bleiben für Kunden stationär geschlossen. Take-Away-Bestellungen und Essenslieferungen bleiben aber weiterhin möglich.

Hotels

Hotels sind für Urlauber und Touristen sowie für Geschäftsreisende geschlossen. Übernachten darf nur medizinisches Personal, Patienten und staatliche Dienste. Ausgenommen von dieser Regelung sind Arbeiterwohnheime.

Skipisten

Nach wie vor bleiben die Skipisten in Polen geschlossen.

Kultur

Öffnen ab dem 1. Februar dürfen nur Museen und Kunstgalerien. Kinos, Theater etc. bleiben weiterhin geschlossen.

Clubs und Discos

Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.

Fitness und Freizeit

Aquaparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios bleiben bis auf Weiteres geschlossen. 

ÖPNV

Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die öffentlichen Verkehrsmittel können sich aber nur bis zu 30% aller Plätze (Sitz- und Stehplätze) füllen.

Kirchen

Für die Kirchen gelten Personenlimits, die an den Messen und Festen teilnehmen können. Die Höchstzahl der Gläubigen wird nach der Fläche des Gotteshauses berechnet (Pro 1 Gläubigen sollen mindestens 15 Quadratmeter anfallen). In den Kirchen gelten sowohl die Maskenpflicht als auch die soziale Distanz.

Demos

Demos sind weiterhin auf maximal 5 Personen beschränkt.

Feste und Familientreffen

Hochzeiten, Kommunionen und Totenmähle dürfen bis auf Weiteres nicht veranstaltet werden.

Messen, Konferenzen und Kongresse

Messen, Konferenzen und Kongresse dürfen nur online stattfinden. 

Bildung

Der Präsenzunterricht gilt nur für die Grundschulklassen I bis III. Für Schüler ab der IV Klasse sowie Studenten wird der Fernunterricht fortgesetzt.

Einreise und Quarantäne

Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Eine Absonderungspflicht gilt für alle Reisenden, welche mit Kollektivtransportmitteln (z.B. Flugzeug oder Bus) nach Polen einreisen. 

Ausgenommen von der Quarantänepflicht in Polen sind Personen, welche ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorlegen können. Dem Test muss man sich aber vor der Einreise unterziehen. Das Testergebnis ist 48 Stunden gültig.

Wichtig: Für Personen, die bereits gegen Corona geimpft wurden, gilt die Quarantänepflicht nicht.

Wichtig:

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

 

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