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Alkoholkonsum und Fahrradfahren. Darf man das in Polen?

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Im Sommer entscheiden sich viele, sich mit Freunden an der frischen Luft zu treffen. Dabei kommen die Teilnehmer sehr oft mit dem Rad zum Treffen. Was jedoch, wenn man danach nach ein paar Bieren nach Hause fahren möchte. Ist das erlaubt? 

Alkohol auf dem Fahrrad

Ein Fahrradfahrer im betrunken Zustand stellt eine Gefahr dar, nicht nur für sich selbst, sondern auch für die anderen Teilnehmer des Straßenverkehrs. Dazu ist es illegal unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu steuern, egal was für eins. Die Strafen fürs Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss in Polen waren in den letzten Jahren sehr verschieden. Manche haben ihren Führerschein verloren, andere konnten ihren Beruf nicht mehr ausüben. Noch vor dem Jahr 2015 war die Fahrradfahrt nach dem Alkoholkonsum als eine Ordnungswidrigkeit eingestuft, doch die Fahrt im betrunkenen Zustand im Strafgesetzbuch aufgelistet. Es galt also als eine Straftat, die mit dem Verlust des Führerscheins verbunden war. 

Promillegrenze und Strafen

Doch aktuell muss ein Fahrradfahrer, der ein oder zwei Biere getrunken hat, nicht fürchten, dass er seinen Autoführerschein verlieren wird. Im Falle einer Polizeikontrolle gilt nämlich eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe, die nicht weniger als 50 Zloty betragen darf. Die Höhe der Strafe hängt vom Alkoholpegel ab. Zwischen 0,2-0,5 Promille beträgt die Strafe 300-500 Zloty. Wer mehr Promille im Blut hat, wird 500 Zloty bezahlen. Auch das Mitnehmen einer alkoholisierten Person mit dem Fahrrad, bedeutet eine Busse in der Höhe von 150 Zloty. 

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Wer hingegen unter Alkoholeinfluss die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann vor Gericht geführt werden. Zwischen 0,2-0,5 Promille gilt die Geldstrafe zwischen 20 und 5 Tsd. Zloty, eine Haftstrafe (maximal 14 Tage) und ein maximal dreijähriges Fahrverbot, das für nicht mechanische Fahrzeuge gilt. Bei mehr als 0,5% Promille gilt eine Geldstrafe zwischen 50 und 5 Tsd. Zloty, eine Haftstrafe bis zu 30 Tagen und ein maximal dreijähriges Fahrverbot, das für nicht mechanische Fahrzeuge gilt. 

Wenn man jedoch unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, können die Folgen viel strenger werden. 

Diese Gesetze gelten überall, wo die Straßenverkehrsordnung gilt. Das heißt, dass z. B. auf Waldwegen das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss nicht strafbar ist.

 

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