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Polen verschärft die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus

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Was man jetzt wissen muss.

  1. Einschränkung der Mobilität:
    Reisen und der Aufenthalt an öffentlichen Orten ist vorerst bis zum 11. April untersagt. 
  2. Ausgangssperre für Minderjährige:
    Minderjährige unter 18 Jahren dürfen das Haus alleine und ohne Betreuung eines Erwachsenen nicht verlassen.
  3. Aufenthalt in Grünanlagen und Grünflächen wie z.B. Parken, an Stränden, Boulevards, Promenaden sowie botanischen Garten usw. ist untersagt. Bürger sollten auch die Stadtfahrräder nicht benutzen.
  4. Öffentliche Verkehrsmittel:
    Die Zahl der Plätze in den Öffis wird um die Hälfte reduziert. Jeder zweite Sitzplatz muss leer bleiben. Gilt für Busse, Trams und U-Bahn vorerst bis zum 11 April.
  5. Private Verkehrsmittel:
    Fahrzeuge mit 9 Sitzplätzen sollten ebenfalls nur bis zur Hälfte gefüllt sein. Gilt ab den 2. April, betrifft nicht PKWs. 
  6. Veranstaltungen und Partys:
    Untersagt sind alle Treffen und Veranstaltungen mit mehr als zwei Personen. Ausgenommen davon sind Betriebe und Familientreffen. In Betrieben und Arbeitsstätten gelten spezielle Sicherheitsregelungen.
  7. Handelszentren und Geschäfte:
    Von nun an dürfen in Einkaufszentren Läden offen haben, die hauptsächlich die folgenden Produkte verkaufen:
    • Lebensmittel,
    • Kosmetikartikel (mit Ausnahme von Artikeln, die zum Parfümieren oder Verschönern bestimmt sind),
    • Toilettenartikel und Putzmittel,
    • Medizinische und pharmazeutische Produkte,
    • Bauartikel,
    • Presse,
    • Tierbedarf,
    • Benzin.

      Zusätzlich dürfen in Einkaufszentren auch medizinische, Bank-, Versicherungs-, Post-, Reinigungs- und gastronomische (nur Essen zum Mitnehmen) Dienstleistungen geleistet werden.

  8. Beschränkung der Kundenzahl in Geschäften, Poststellen sowie Märkten:
    • In Geschäften und Servicepunkten muss die Zahl der Kunden, der Zahl der Kassen multipliziert durch drei entsprechen. Beispiel: 5 Kassen x 3 = maximal 15 Kunden im Geschäft.
    • Seniorenzeit: Zwischen 10 und 12 Uhr dürfen nur Kunden nach dem 65. Lebensjahr reingelassen werden.
    • Märkte: Die Zahl der Kunden an den jeweiligen Marktplatz muss der Zahl der Stände multipliziert durch drei entsprechen. Beispiel: 20 Stände x 3 = maximal 60 Personen, die sich gleichzeitig auf dem Marktgelände aufhalten können.
    • Poststellen: Die Zahl der Kunden an der Poststelle muss der Zahl der Schalter multipliziert durch zwei entsprechen. Beispiel: 5 Schalter x 2 = maximal 10 Kunden. 

      Wichtig: Von nun an müssen Kunden Einweg-Handschuche beim Einkaufen tragen. Diese sollten vom jeweiligen Laden oder Geschäft gleich am Eingang platziert werden. 

  9. Großflächen-Baumärkte bleiben vorerst am Wochenende geschlossen.
  10. Friseur- und Kosmetiksalons, Piercing- und Tattoo-Studios bleiben vorerst geschlossen. Diese Dienstleistungen dürfen auch nicht Zuhause geleistet werden.
  11. Religiöse Feste und Gottesdienste:
    Die Zahl der Teilnehmer ist auf fünf Menschen beschränkt. Ausgenommen sind davon der liturgischer Dienst, und bei Beerdigungen der Bestatterservice. Gilt bis zum 11. April 2020.
  12. An der polnischen Grenze:
    An der polnischen Grenze werden Grenzkontrollen durchgeführt. Einreisen dürfen polnische Bürger und Ausländer, die von Einreiseverbot ausgenommen sind, d.h.:
    • Ehepartner von polnischen Bürgern,
    • Kinder von polnischen Bürgern,
    • Ausländer mit der sog. Polenkarte (Karta Polaka),
    • Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung,
    • Ausländer mit einer gültigen Arbeitserlaubnis,
    • ausländische Kraftfahrer, die mit einem Warentransport unterwegs sind,
    • Diplomaten.

      Wichtig: Der internationale Cargo-Verkehr funktioniert normal.

  13. Quarantänepflicht: Nach der Einreise müssen sich einer obligatorischen Quarantäne folgende Personengruppen unterziehen:
    • Reisende, die aus dem Ausland zurückkommen,
    • Menschen, die in Kontakt mit Infizierten gekommen sind,
    • Pendler, die zur Arbeit die Grenze überschreiten müssen,
    • Menschen, die mit einer Person wohnen, die sich der Quarantäne unterziehen soll (gilt ab den 1. April).

      Während der Quarantäne:

    • darf man den Wohnort nicht verlassen,
    • Spaziergänge mit Hunden, Einkaufen und Arztbesuche sind untersagt,
    • beim Auftreten von Corona-Symptomen sich telefonisch bei der nächsten epidemiologischen Behörde melden.
    • Beim Verstoß gegen die Quarantäneregeln und Pflichten muss man mit einer Strafe bis zu 30.000 PLN rechnen. Die Höhe der Strafe wird individuell von der Polizei festgelegt. 
  14. Bildungseinrichtungen:
    Alle Bildungseinrichtungen in Polen bleiben geschlossen. Der Unterricht findet mithilfe von E-Learning-Plattformen und online statt. Gilt vorerst bis zum 10. April 2020.
  15. Kindergärten, Krippen und Kitas bleiben vorerst bis zum 10. April geschlossen.
  16. Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Pubs bleiben geschlossen und dürfen nur Lieferdienste und Take-away-Essen anbieten.
  17. Kultureinrichtungen, wie z.B. Museen, Theater, Kunstgalerien, Kinos usw. bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Dasselbe gilt für Schwimmbäder, Tanzclubs sowie Fitnessstudios.
  18. Hotels: Hotels und andere Übernachtungsmöglichkeiten bleiben ab den 2. April für Privataufenthalte geschlossen.
     
  19. Neue Pflichten für Arbeitgeber:
    Die einzelnen Arbeitsplätze müssen von einander mindestens 1,5 Meter entfernt sein. Arbeitgeber müssen der Belegschaft Schutzmittel im Sinne von Handschuhen und/oder Desinfektionsmitteln bereitstellen.

Mehr Informationen zu der Corona-Krise in Polen im Liveticker: 

+++Liveticker+++Coronavirus in Polen+++

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