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Was sollte man über Personalleasing wissen?

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Foto: Symbolbild / Pexels

Personalleasing, auch als Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung benannt, ist eine heutzutage typische Realität, Arbeitsplätze mit qualifizierten Angestellten flexibel zu besetzen. Dabei werden die rechtlichen Erfordernisse und der Bewerbungsverfahren gegenüber Arbeitgebern an eine Personalleasingagentur überlassen. Die Zeitarbeitsfirma wirbt Angestellte an und überträgt diese der Leihfirma zur Durchführung verschiedener Arbeiten. So können sowohl Facharbeit als auch einfache Helfertätigkeiten gefragt sein. Mehr zum Thema finden Sie in diesem Artikel.

Personalleasing – die Zukunft jeder Firma

Die primäre Aufgabe bestand damals beim Personalleasing darin, Angestellte bei der Firma kurzfristig einzusetzen, weil Arbeitnehmer zeitlich übersehbar ausgefallen waren, durch Erkrankungen oder Urlaub. Die Entwicklung sah allerdings bedingt durch den Fachkräftemangel so aus, dass sich Firmen wegen von nicht besetzten Stellen oft in Form der Zeitarbeit auch für einen längeren Zeitraum Angestellte beschafften. Dabei gibt es einen großen Vorteil der Arbeitnehmerüberlassung, nämlich die hohe Flexibilität. Es gibt eine Reihe von Vorteilen, die im Zusammenhang mit der Zeitarbeit stehen. Erstens fallen Eintrittshürden wegen wenig strengerer Kriterien bei der Bewerbung für Angestellte weg. Es gibt auch eine gute Möglichkeit, wieder in den Beruf einzusteigen. Die Arbeitgeber sind auch flexibler, um auf Produktionsschwankungen zu reagieren. Auch die Mitarbeiter können neue Branchen ausprobieren. Außerdem sind schon viele Mitarbeiter, die bei einer Firma als Zeitarbeiter positiv aufgefallen sind, von diesem mit einer Festeinstellung unter Vertrag genommen worden.

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Personalleasing – was ist das?

Personalleasing kann man als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeiter, einem Zeitarbeitsunternehmen und einem Entleihunternehmen sehen. Eine selbständige Firma überträgt seinen Angestellten einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Das Arbeitsverhältnis wird zwischen dem Zeitarbeiter und der Zeitarbeitsfirma geschlossen, sodass das Unternehmen alle normalen Arbeitgeberaufgaben übernimmt. Die Zeitarbeitsfirma überträgt dann im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsverhältnisses den Zeitarbeiter gegen eine Bezahlung einem Entleihunternehmen. Zwischen dem Leiharbeiter und dem Entleihunternehmen existiert kein Vertrag. Das Entleihunternehmen hat gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat. Mehr Informationen zum Thema auf der Seite: https://gd-industrie.de/.

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