In Polen arbeiten sowohl polnische Staatsbürger als auch ausländische Beschäftigte immer seltener in der Schattenwirtschaft. Darüber berichten die polnischen Medien unter Berufung auf aktuelle Daten der Staatlichen Arbeitsinspektion (Państwowa Inspekcja Pracy, PIP).
Demnach registrierten die Inspektoren im Jahr 2025 insgesamt 13.500 illegal beschäftigte polnische Staatsbürger. Das sind 7,5 Prozent weniger als im Vorjahr.
„Wie aus den Daten der Staatlichen Arbeitsinspektion hervorgeht, haben die Inspektoren im Jahr 2025 insgesamt 13.500 illegal beschäftigt polnische Staatsbürger festgestellt. Das sind 7,5 Prozent weniger als im Vorjahr“, zitiert eine Zeitung die offiziellen Statistiken.
Trendwende auch bei ausländischen Arbeitskräften
Noch vor Kurzem entwickelte sich die Situation bei ausländischen Arbeitnehmern anders. Nach Angaben der Zeitung stieg seit mindestens 2021 die Zahl der Fälle, in denen ausländische Arbeitskräfte in Polen illegal beschäftigt wurden. Im Jahr 2025 kehrte sich dieser Trend jedoch erstmals um.
„Seit mindestens 2021 nahm die Zahl der Ausländer zu, denen in Polen illegal Arbeit übertragen wurde. Das vergangene Jahr brachte jedoch eine Trendwende. Die Inspektoren stellten nur noch 5.800 ausländische Beschäftigte fest, die in der Schattenwirtschaft arbeiteten. Das sind 19 Prozent weniger als im Vorjahr“, heißt es in dem Bericht.
Arbeitsinspektion erhält neue Befugnisse
Parallel zum Rückgang der Schwarzarbeit reformiert Polen die Befugnisse der Staatlichen Arbeitsinspektion. Nach den verabschiedeten Vorschriften kann die Behörde künftig zivilrechtliche Verträge unter bestimmten Voraussetzungen in reguläre Arbeitsverträge umwandeln.
Stellt ein regionaler Arbeitsinspektor Verstöße fest, kann er künftig zwischen mehreren Maßnahmen wählen. Er kann eine Anordnung erlassen, eine Verwaltungsentscheidung treffen, mit der das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses festgestellt wird, oder Klage vor Gericht erheben.
Arbeitgeber und Beschäftigte erhalten Handlungsspielraum
Nach einer Entscheidung des Arbeitsinspektors können Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig einen regulären Arbeitsvertrag abschließen. Billigt der Inspektor diesen Schritt, endet das Verfahren ohne weitere Verwaltungsmaßnahmen.
Alternativ können beide Seiten ihr bestehendes zivilrechtliches Vertragsverhältnis so anpassen, dass typische Merkmale eines Arbeitsverhältnisses entfallen und mögliche Verstöße gegen das Arbeitsrecht beseitigt werden. Anschließend prüft der Arbeitsinspektor, ob die Änderungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Fällt diese Bewertung positiv aus, wird das Verfahren ebenfalls abgeschlossen.
Gericht entscheidet innerhalb von 30 Tagen
Kommt der Arbeitsinspektor dagegen zu dem Ergebnis, dass die Mängel nicht beseitigt wurden, kann er ein Verwaltungsverfahren einleiten, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses per Entscheidung feststellen oder Klage vor Gericht erheben.
Gegen die Entscheidung des regionalen Arbeitsinspektors kann innerhalb von 30 Tagen Klage erhoben werden. Das zuständige Gericht soll den Fall ebenfalls innerhalb von 30 Tagen entscheiden.
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung bleibt die Anordnung des Arbeitsinspektors ausgesetzt.
Quelle: money
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