fbpx

ZUS nimmt die schwangeren Geschäftsfrauen unter die Luppe

Teilen:
Autor: Wistula (Praca własna) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) lub CC BY 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0)], Wikimedia Commons

Frauen, die vor der Geburt ihres Kindes ein Unternehmen gegründet haben, sind sich nicht sicher ob sie das Mutterschaftsgeld bekommen. Die polnische Sozialversicherungsanstalt ZUS schaut sich diese Fälle genau an.

Die Anzahl der Frauen, die nach dreimonatiger Zahlung von ZUS-beiträgen wegen ihrer Schwangerschaft krankgeschrieben werden und dann die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes in Höhe von 6 000 PLN monatlich verlangen, nimmt zu. Es gibt auch solche Frauen, die ein Unternehmen kurz vor der Entbindung gründen. So genügt ein ZUS-beitrag in Höhe von 3 000 PLN, um während der nächsten 12 Monate das Mutterschaftsgeld in Höhe von 4 000 PLN pro Monat zu bekommen.

Währenddessen, anstatt das Mutterschaftsgeld auszuzahlen, verschickt ZUS ein Schreiben mit 15 Fragen nach u.a. der Art und Weise der Unternehmensführung, ob diese die einzige Unterhaltsquelle ist, wie die Geschäftsfrau ihre Aufträge bekommen hat und ob sie für ihre Firma geworben hat. ZUS will auch die Namen und Adressen der Personen wissen, die die Führung des Unternehmens bestätigen können.

Anzeige

Das Hohe Gericht lasse die Schließung von Arbeitsverträgen nur um die Sozialversicherungsleistungen zu bekommen zu. Es gebe nur eine Bedingung, der Vertrag müsse wirklich geschlossen werden, sagt Dorota Wolicka aus dem Unternehmer- und Arbeitgeberverband.

Quelle: www.tvn24bis.pl

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Anzeige
Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount