Bis jetzt war die Finanzierung von Straßenbeleuchtung Pflicht der Gemeinde. Die PO-Abgeordneten wollen versuchen dies zu ändern, indem sie Novellierungsprojekt des Energiegesetzes vorschlagen – dieses wurde schon heute dem Sejm-Vorsitzenden eingereicht.
PO-Abgeordnete Izabela Mrzyglocka informierte heute während einer Pressekonferenz, dass PO (Bürgerplattform) ein Projekt der Energierechtsänderung angefertigt habe. Somit sollten die Gemeindeselbstverwaltungen weniger für die Straßenbeleuchtung zahlen.
Die Finanzierung von Plätzebeleuchtung, wie auch von Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsstraßen, die in Grenzen der Gemeinde verlaufen, zählen zurzeit zu den Pflichten der Gemeinde im Rahmen der Elektrizitätsversorgung.
Das Ziel der Änderungsvorschläge ist es, die Finanzierungspflicht einzuschränken, wie auch die Teilung deren zwischen die Gemeinde und den Landesstraßen- und Autobahnverwalter.
Dem Projekt zufolge, solle das Planen und die Finanzierung der Autobahn-, Expressstraßen- und Landesstraßenbeleuchtung (die Strecken außer den bebauten Gebieten) der Generaldirektion für Landesstraßen und Autobahnen überlassen werden sein.
Dorota Rutkowska (PO) erinnerte, dass die zurzeit geltenden Gesetze aus dem Jahr 2003 kommen. Die Gemeindeselbstverwaltungen müssen für die Beleuchtung jeder Straße, die in ihrem Gebiet verläuft, zahlen. Während der 12 Jahre, hat sich die Straßenzahl in Polen erhöht. Im 2003 waren es ca. 700km Expressstraßen und Autobahnen, jetzt sind es mehr als 3000km.
Das Problem betreffe in Polen ca. 1400 Gemeinden und 8 kreisfreie Städte, außerdem müssen 950 Straßenknotenpunkte und 6850 Kreuzungen beleuchtet werden. Das Projekt wurde mit der Regierung diskutiert und diese sei optimistisch eingestellt.
Quelle: www.wgospodarce.pl