Die menschliche Lebenserwartung steigt, durch die Inflation kommt es zu regelmäßigen Preisanstiegen und die Angst um die berufliche Vorsorge geht um! Wie handhabt dieses Thema eigentlich unser Nachbarland, die Schweiz? Die berufliche Vorsorge in der Schweiz basiert auf einem 3-Säulen-Prinzip, wobei gerade die 2. Säule (BVG) für den Arbeitnehmer einige Chancen bereithält. Mehr dazu jetzt in unserem Artikel.
BVG: Was bedeutet das eigentlich?
Mit dem Begriff BVG ist die zweite Säule (Sozialsystem) der beruflichen Vorsorge gemeint. Sie ist seit dem 01.01.1985 im Bundesgesetz über die berufliche Alter-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge verankert. Es soll Versicherte und Angehörige in bestimmten Lebenslagen, wie Alter, Invalidität oder im Todesfall finanziell absichern. Gemeinsam mit der ersten Säule sollte die zweite Säule ein Renteneinkommen von circa 60 Prozent des letzten Arbeitsgehalts abdecken.
Die zweite Säule ist also Bestandteil des 3-Säulen-Systems, welches wir Ihnen grob im Folgenden vorstellen:
- 1. Säule: Staatliche Vorsorge (obligatorisch) zur Existenzsicherung
- 2. Säule: Berufliche Vorsorge (obligatorisch für Arbeitnehmer) zur Sicherung der gewohnten Lebenshaltung.
- 3. Säule: Private Selbstvorsorge zur freiwilligen Ergänzung der Säule 1 und 2.
Die 2. Säule weist einige Besonderheiten auf
Die 2. Säule deckt im Vergleich zu den anderen Säulen ein breites Spektrum von Risiken ab! Sie sichert die Altersrente, zahlt Renten im Invaliden- oder sogar im Todesfall. Alle Arbeitnehmer, die über ein Jahreseinkommen zwischen CHF 22’050 und CHF 88’200 verfügen, sind verpflichtet, diese Versicherung abzuschließen. Bei der Auswahl des Vorsorgeplans können Sie auch einen höheren Lohn versichern.
Den BVG-Abzug berechnet der Arbeitgeber mit der monatlichen Lohnzahlung. Der Beitrag bemisst sich nach Alter, Lohn und des im Vorsorgeplan definierten Zinssatzes.
So gewinnen Sie verloren gegangene Gelder aus der zweiten Säule zurück
Beiträge aus der zweiten Säule können im Laufe des Berufslebens in Vergessenheit geraten! Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in der Vergangenheit den Arbeitsplatz gewechselt haben oder arbeitslos geworden sind. Hat Ihr ehemaliger Arbeitgeber an diesem Punkt einen Fehler begangen, fließt das Guthaben an die Stiftung Zusatzeinrichtung.
Wichtig: Dieses Geld ist nicht grundsätzlich verloren! Die Swiss Serenity unterstützt Sie dabei, verlorene oder gesperrte Gelder wieder in Ihre 2. Säule einzuzahlen. Hierdurch lassen sich eventuelle Rentenlücken im Alter schließen.
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