Der 1. Mai ist in Polen ein gesetzlicher Feiertag, der in diesem Jahr auf einen Freitag fällt und das Wochenende, um einen Tag verlängert. Doch dieses Majówka, wie das Maiwochenende in Polen genannt wird, läuft diesmal anders als gewöhnlich.
Gestern verkündeten die Regierungsvertreter, dass die zweite Phase der Corona-Lockerungen erst am 4. Mai, also nach der Majówka beginnt. So muss man weiterhin einige Beschränkungen beachten, die auf die Coronakrise zurückzuführen sind. Das betrifft auch das Einreiseverbot für Ausländer und die Grenzkontrollen, die vorerst bis zum 13. Mai verlängert wurden.
» Polen leitet die zweite Phase der Corona-Lockerungen ein
Was ist am langen Maiwochenende erlaubt in Polen, und was nicht?
Dank der ersten Phase der Corona-Lockerungen kann man wieder in den Wald gehen, Grünanlagen besuchen oder am Strand spazieren. Man sollte dabei jedoch eine Schutzmaske, Tuch oder Schal tragen und den Sicherheitsabstand einhalten. Erlaubt ist auch Einkaufen.
Konkret heißt es, dass man den Wohnort oder die Stadt, wo man Zuhause ist, zu Erholungszwecken verlassen kann. Wichtig dabei ist aber die Tatsache, dass die Hotels und Übernachtungsquartiere erst ab dem 4. Mai wieder den Betrieb aufnehmen. Eine Übernachtung zu Erholungszwecken ist somit nicht möglich.
Ganz anders, wenn es sich um ein eigenes Ferienhaus handelt oder um einen Campingplatz. Wohnwagen- und Wohnmobilreisen sind erlaubt. Allerdings sind Campingplätze bis zum 3. Mai nur im beschränkten Ausmaß in Betrieb.
Weiterhin geschlossen bleiben öffentliche Grillplätze, Spielplätze, Fitnessstudios im Freien und Aussichtstürme.
Naturliebhaber können die polnischen Nationalparks besuchen. Man sollte jedoch darauf Rücksicht nehmen, dass nicht alle Wanderwege für Wanderer freigegeben wurden.
Wichtig:
Gemeinsam spazieren gehen kann man wiederum nur mit den Personen, die im selben Haushalt leben. Der Sicherheitsabstand (2 Meter) gilt auch für Familien und Bekannte. Ausgenommen davon sind Eltern mit Kindern unter 13 Jahren und Menschen mit Behinderungen.
Grillpartys nur mit Hausbewohnern
Generell ist das Grillen im eigenen Garten oder im Schrebergarten erlaubt, aber nur mit Personen, die im selben Haushalt wohnen. Freunde und Bekannte darf man zur Grillparty nicht einladen.
Erholung im eigenen Schrebergarten ist ebenfalls erlaubt.
Angeln in Polen
Der polnische Anglerverband informierte, dass Angeln erlaubt ist. Das betrifft sowohl Teiche, als auch Seen, Flüsse und Stauseen. Wichtig dabei ist aber eine entsprechende Genehmigung.
Radfahren und Radausflüge
Radfahren und individuelle Radausflüge sind erlaubt für Personen über dem 13. Lebensjahr. Man muss aber beachten, dass die Radverleihe weiterhin geschlossen bleiben. Radler müssen auch den Mund und die Nase verhüllen. Die Maskenpflicht gilt aber nicht für Wälder. Beim Vorbeifahren an anderen muss man zwei Meter Abstand halten.
Welche Sehenswürdigkeiten haben überhaupt geöffnet?
Die Mehrheit solcher Attraktionen, wie etwa Schlösser, Museen, Freizeitparks oder Zoos bleibt bis zum 3. Mai geschlossen. Zugänglich sind aber manche Aussichtstürme oder Baumwipfelpfade, wie der z.B. in Krynica-Zdrój oder Poznań/Posen.
Wichtig!
Unabhängig davon, wie man sich entscheidet die Majówka zu verbringen, muss man beachten, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Raum (z.B. beim Spaziergang, Tanken, Autowaschen usw.) weiterhin bestehen bleibt. Bei einer Autoreise mit Personen, die nicht im selben Haushalt leben, müssen Mund und Nase ebenfalls verdeckt sein.
Um sich nicht strafbar zu machen, sollte man auch immer den Sicherheitsabstand halten, sich nicht in Gruppen versammeln und mit Menschen feiern, die nicht im selben Haushalt leben.