Dies ist das Ende der kostenlosen Wanderungen in den polnischen Nationalparks. Der neue Gesetzentwurf sieht für jeden Nationalpark eine Eintrittsgebühr vor.
Derzeit gibt es 11 Nationalparks: Babia Góra, Biebrza, Bieszczady, Gorce, Riesengebirge, Magura, Narew, Świętokrzyski, Tata, Wigry und Wolin, welche an Eintrittskarten gebunden sind. Zu ihnen kommen noch 12 weitere Parks hinzu. Auch für das Fotografieren und Filmen werden zusätzliche Gebühren erhoben. Zum Eintrittsticket werden 15 % Aufschlag für den Polnischen freiwilligen Bergrettungsdienst (pol. Górskie Ochotnicze Pogotowie Ratunkowe,GOPR) oder den Freiwilligen Tatra-Rettungsdienst (pol. Tatrzańskie Ochotnicze Pogotowie Ratunkowe, TOPR) berechnen.
Hohe Strafen für das Fehlen einer Eintrittskarte
Die Eintrittspreise für den Nationalpark und die in seinem Gebiet befindlichen Einrichtungen werden durch eine Verordnung des Umweltministers festgelegt. Wer ohne Ticket wandern geht, wird eine hohe Strafe zahlen müssen. Beim ersten Mal kostet sie das 50-fache und im zweiten Fall das 40-fache des Eintrittspreises. Die Einwohner, welche in den angrenzenden Gemeinden des Nationalparks wohnen, sind von der Zahlung der Eintrittsgebühren befreit.
Zusätzliche Gebühren für das Filmen und Fotografieren
Die Parks können auch zusätzliche Gebühren für die Bereitstellung ihrer Flächen erheben, u. a. für das Filmen oder Fotografieren zu kommerziellen Zwecken. In diesem Fall wird es keinen offiziellen Höchstsatz geben.
Quelle: turystyka