Der polnische Sejm hat ein Gesetz gebilligt, laut dem man künftig Straffzettel mit Kreditkarte bezahlen kann. Dies soll die Einbringlichkeit der Straffzettel wesentlich steigern.
Das polnische Innenministerium informierte, dass die Polizei vorerst mit 2 Tsd. Kartenlesegeräten ausgestattet wird. Zurzeit sehen die Vorschriften drei Arten der Strafzettel vor: kreditierter, der Abwesenheit und in bar bezahlt. Die zwei ersten gelten für die Bürger Polens. Den Strafzettel, den man mit Bargeld bezahlt, begleicht man gleich bei der Kontrolle, er gilt jedoch nur für Ausländer.
Die vorbereitete Gesetzesänderung wird hauptsächlich für die Letzteren bedeutsam sein. Aktuell müssen Polizisten beim vergeben von Strafzetteln die Verkehrssünder, die sich nur kurzfristig in Polen aufhalten, zum nächsten Geldautomaten begleiten. Sie werden oft mit Situationen konfrontiert, in der der Ausländer keine Möglichkeit hat den Strafzettel zu bezahlen, weil er keine polnische Währung bei sich hat. Meistens sind die Personen bereit die Strafe mit Kreditkarte zu bezahlen. Gemäß den neuen Vorschriften wird die Wahl der Bezahlung bei dem Verkehrssünder liegen, der im Fall der Kreditkarte auch die Bankgebühren bezahlen muss.