fbpx

Sejm verabschiedet Gesetz zur Geschlechterfeststellung

Teilen:

Das Gesetz soll die Prozeduren bei der Geschlechterfeststellung erleichtern und wird kein Prozessverfahren benötigen. Zuständig dafür wird nur ein Gericht. Die Entschlüsse werden anhand eines ärztlichen Befunds getroffen.

Für das Gesetz stimmten 252 Abgeordnete, 158 waren dagegen und 11 enthielten sich der Stimme. Der Gesetzesentwurf entstand aus der Initiative der Abgeordneten Anna Grodzka. Die Bearbeitung begann 2013. 

Die Geschlechterfeststellung kann jede geschäftsfähige Person beantragen, die keine Ehe abgeschlossen hat. Dazu benötigt der Antrag die Einreichung eines ärztlichen Befundes, der von zwei Ärzten im Fachbereich der Psychiatrie oder Sexuologie ausgestellt wird. Ein Prozessverfahren ist nicht notwendig. 

Anzeige

Für die Geschlechterfeststellung wird nur das Bezirksgericht in Lodsch (Łódź) zuständig, das sich seit mehreren Jahren mit solchen Verfahren beschäftigt. 

Das Gesetz betrifft Personen, deren Geschlecht sich von dem bei der Geburt festgestellten Geschlecht unterscheidet. Das Gesetz betrifft nur die Rechtsverfahren, nicht die medizinische Sicht, damit soll das Verfahren erleichtert werden. Außerdem ermöglicht das neue Gesetz den Verzicht auf das Rechtsverfahren gegen die Eltern des Interessenten. 

Die erste Version des Gesetzesentwurfs war noch eine andere als die, die schließlich verabschiedet wurde. Während der Bearbeitung wurden die kontroversen Aspekte gestrichen. 

Während der Debatte kritisierte die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) das Gesetz. Die Vereinfachung des Verfahrens könne zum Missbrauch führen, argumentiert die Partei. 

 

Quelle: polskieradio.pl

 

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount