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Polen: Gesetz zur Staatsanwaltschaft gebilligt

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Gemäß der neuen Gesetze wird die Funktion des Generalstaatsanwalts und des Justizministers vereint.

Gestern am späten Nachmittag stimmten die Abgeordneten des polnischen Sejms über neue Gesetze zur Staatsanwaltschaft. Künftig wird die Funktion des Justizministers sowie des Generalstaatsanwalts vereint. Der Justizminister hat dann das Recht, bei jeder Ermittlung zu intervenieren.

Verändert wird auch die Struktur der Justizeinrichtung selbst. Mit dem neuen Gesetz wurde die 2009 von der Vorgängerregierung eingeführte Reform, die die Staatsanwaltschaft zu einer unabhängigen Einrichtung gemacht hatte, wieder zurückgenommen.  

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Für die Gesetzesänderung stimmten 236 Abgeordnete, 209 waren dagegen und 8 enthielten sich. Die Oppositionsparteien lehnten allesamt den Gesetzentwurf ab und warfen der Regierung eine Politisierung der Staatsanwaltschaft vor.  

 

Quelle: Sejm/x-news

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