Der Justizminister soll mehr Kompetenzen bekommen. Seine Gerichtsinspektionen sollen sogar die Urteilsverkündung betreffen.
„Der Justizminister darf sich nicht nur mit den Verwaltungsangelegenheiten beschäftigen. Es ist zu wenig“, erklären die Verfasser der Änderungen. Der Minister solle deshalb das Recht für die Gerichtsinspektion bekommen, Klagen prüfen und Sonderberufungen einlegen können.
Die Sonderberufung werde eine neue Institution im Strafverfahren. Es handelt sich um eine gesonderte Anklage zu jedem rechtskräftigen Urteil, das der Ressortchef für rechtswidrig befindet. Über die Sonderberufung sprach schon vor einigen Monaten Janusz Wojciechowski, EU-Abgeordneter der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Damit werde die Urteilsaufhebung in Sonderfällen möglich und das Gericht werde eine Chance für eine erneute Bearbeitung der Klage bekommen.
„In der Strafprozessordnung gibt es schon eine sog. Sonderkassation. Diese kann der Menschenrechtsbeauftragte, Generalstaatsanwalt, Justizminister und Kinderrechtsbeauftragte einreichen, wenn seine Rechte verletzt wurden. Es ist ein ausreichendes Rechtsinstrument, das eine Reaktion ermöglicht“, meint Dr. Paweł Mączyński aus der Nikolaus-Kopernikus-Universität in Thorn (Toruń).
Ein anderer Vorschlag betrifft die Erweiterung der Inspektionsrechte des Justizministers um die Urteilssprechung.
„Das wäre das Ende der Gerichtsunabhängigkeit”, meint Richter Maciej Strączyński, Vorsitzender des Vereins Polnischer Richter Iustitia. Er rät, in die Verfassung zu schreiben, dass die Gerichte die Anordnungen der Legislative befolgen. „In keinem anderen Land Europas hat ein Minister das Recht, in die Urteilssprechung einzudringen. Ausnahme bilden nur Verfahren, bei denen er selbst teilnimmt.“
„Es wird keinesfalls die Gerichtsunabhängigkeit verletzen, der Minister wird nicht das Recht haben, das Urteil zu verändern. Es handelt sich nur um den Eintrag von Sonderberufungen an das Hohe Gericht“, verteidigen sich die Verfasser der Änderungen.
Quelle: 4.rp.pl