Dies bestätigte der polnische Minister für wirtschaftliche Entwicklung – Mateusz Morawiecki, nach dem Treffen mit dem Vizekanzler Sigmar Gabriel. Die beiden Sprachen unter andere über die Entsenderichtlinie sowie die Zulassung der Ursus-Traktoren auf dem deutschen Markt.
Wir haben über den Mindestlohn für unsere LKW-Fahrer und Transportunternehmen, die mit ihren Waren nach Deutschland hineinfahren gesprochen. Ich habe hier die Information bekommen, dass die Regelung für den Transit von z.B. Polen nach Frankreich, Polen-Österreich oder Polen-Belgien ausgesetzt wird. Wenn es jedoch um den Mindestlohn bei Transporten nach Deutschland geht, will die deutsche Seite das er gilt – sagte Mateusz Morawiecki gegenüber dem Nachrichtensender TVN24.
Morawiecki ergänzte, dass er sich über solch eine Ankündigung freue es jedoch noch besser wäre, wenn die Vorschriften auch für den Transit nach Deutschland nicht gelten würden, damit polnische Unternehmen nicht mit einem gewaltigen Kostenanstieg belastet werden.
Seine Aussagen beziehen sich auf das seit 2015 in Deutschland geltende Mindestlohngesetz, welches ein Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro/pro Stunde vorsieht.
Morawiecki hat den deutschen Vizekanzler auch in Hinsicht auf die fehlende Zulassung der Ursus-Traktoren auf den deutschen Markt, trotz europäischer Konformitätsbescheinigungen angesprochen. Der polnische Minister unterstrich, dass der polnische Produzent seine Traktoren in viele Länder exportiert, wo die Bescheinigungen anerkannt werden. Nur mit der Zulassung in Deutschland habe man ein Problem. Gabriel versicherte, dass er in dieser Sache intervenieren wird.
Die beiden Wirtschaftsminister sprachen auch über die Reform der Entsenderichtlinie, die von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde.
Wir haben unsere Besorgnisse signalisiert, die vor allem mit dem Mindestlohn sowie der Richtlinie selbst in Verbindung steht – bestätigte Morawiecki.
Zur Erinnerung – der Reformvorschlag sieht vor, dass die gleichen Vergütungsvorschriften wie im Aufnahmemitgliedstaat gelten, so wie sie in Rechtsvorschriften oder allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind. Für entsandte und lokale Arbeitnehmer würden demnach die gleichen Vergütungsvorschriften gelten.
Polen hat die Europäische Kommission aufgefordert, den Vorschlag zurückzuziehen.
Quelle: TVN24
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