Es ist amtlich – ab dem 1. März 2018 wird das Handelsverbot am Sonntag stufenweise umgesetzt. Ab 2020 sollen alle Geschäfte in Polen am Sonntag zu bleiben.
Nach monatelangem Tauziehen, jetzt die Entscheidung – am Sonntag (26.11.2017) wurde der kontroverse Gesetzentwurf zum Handelsverbot am Sonntag durch das Parlament verabschiedet. 254 Abgeordnete stimmten dafür, 156 dagegen und 23 enthielten sich der Stimme. Gemäß den neuen Vorschriften, sollen die Großflächengeschäfte ab März des kommenden Jahres nur an zwei Sonntagen im Monat geöffnet sein. Ab 2019 gelten dann drei handelsfreie Sonntage. Ab 2020 haben grundsätzlich die Geschäfte an jedem Sonntag zu, mit Ausnahme von zwei Sonntagen vor Weihnachten und einem vor Ostern, sowie anderen Feiertagen, die im Gesetz festgeschrieben wurden. Von den neuen Vorschriften sind Geschäfte u.a. an Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen, sowie kleine Lebensmittelgeschäfte ausgenommen.
Bevor das neue Gesetz in Kraft tritt, muss es noch von der zweiten Parlamentskammer – dem Senat akzeptiert und von dem Präsidenten unterschrieben werden.
Der Gesetzentwurf wurde vor allem von den Gewerkschaften und dem polnischen Episkopat unterstützt. Arbeitgeberverbände warnten im Vorfeld von einer Entlassungswelle im Handel – rund 30 Tsd. Arbeitsplätze könnten durch das Handelsverbot bedroht sein. Das Projekt wurde auch von den Oppositionsparteien abgelehnt. Die Bürgerplattform setzte sich für Änderungen im Arbeitsgesetzbuch ein – Angestellten im Handel sollten zwei freie Sonntage gewährleistet sein, die Geschäfte sollten offen bleiben. Die Volkspartei wollte wiederum, die Öffnungszeiten einschränken.