Polen wurde vom Robert Koch Institut vom Hochinzidenzgebiet zum Risikogebiet herabgestuft. Was bedeutet das für den Reiseverkehr?
“Polen gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet)”, heißt es auf der offiziellen Seite des RKI seit Freitag. Am Sonntag (9. Mai) war es amtlich – in Folge der positiven Entwicklung der Corona-Zahlen in Polen, wurde das Land wieder zum Risikogebiet herabgestuft. Eine ganz wichtige Information für viele Urlauber und Reisenden, denn das bedeutet gewisse Lockerungen im Reiseverkehr.
Das gilt in Deutschland
“Für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt grundsätzlich die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden”, berichtet das RKI. In Vergleich zur vorherigen Einstufung entfällt die Corona-Testpflicht vor Einreise auf dem Landweg. Reiserückkehrer müssen sich aber binnen 48 Stunden nach der Einreise in Deutschland testen lassen.
“Zudem gelten weitere Ausnahmen von der Testpflicht u. a. beim Transit, im Grenzverkehr mit Aufenthalt von bis zu 24 Stunden im jeweils anderen Staat, bei Besuchen von engen Familienangehörigen mit Aufenthalten von weniger als 72 Stunden sowie auf Antrag bei anderen triftigen Gründen in begründeten Einzelfällen“, heißt es in der Handreichung zum zeitlichen Ablauf und Rechtsfolgen beim Übergang eines Hochinzidenzgebiets zum einfachen Risikogebiet.
Für Geimpfte und genesene Personen gilt die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem Risikogebiet nicht.
Das gilt in Polen
Auf der polnischen Seite bleibt vorerst alles beim alten. Das bestätigte die Regierung per Verordnung, welche am vergangenen Donnerstag in Kraft tritt. Mit der Verordnung wurden bislang geltenden Regeln für den Reiseverkehr (vorerst) bis zum 5. Juni verlängert.
Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Für alle Reisende aus dem Schengen-Raum ist ein Corona-Testergebnis obligatorisch, welches für alle Transportmittel und Fußgänger gilt und die Einreisende von der Quarantäne befreit. Das negative Testergebnis ist bei der Überschreitung der polnischen Grenze mitzuführen.
Die Reisenden müssen sich einem Test spätestens 48 Stunden vor der Überschreitung der Grenze unterziehen. Respektiert werden PCR-Test und Antigen-Tests.
Personen, welche sich der Absonderung stellen müssen, können nach einem negativen Corona-Testergebnis in Polen, sich von der Quarantäne befreien.
Von der Quarantänepflicht ausgenommen (ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses) sind bei Vorlage eines Nachweises über den Reisegrund unter anderen:
- Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs,
- Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten,
- Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19 Erkrankung durchlaufen haben.
Wichtig:
Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.