Der President Polens Bronisław Komorowski hat die Novellierung des Kohlengesetzes unterschrieben. Sie beinhaltet die notwendigen Regelungen bezüglich des Verbesserungsplans für die Kohlenkompanie mit der Berücksichtigung des Übereinkommens zwischen der Regierung und den Gewerkschaften.
Das Kohlengesetz gebe die Möglichkeit einer Verbesserung der Kohlenindustrie, wie auch dazu nötige gute rechtliche Rahmen, sagte Bronisław Komorowski nachdem er die Novellierung unterschrieben hatte. Er fügte noch hinzu, dass das von ihm unterschriebene Kohlengesetz ein kleiner Teil des Bemühens um die Problemlösung durch gemeinsamen Dialog und nicht Konflikt sei.
Die Novellierung des Gesetztes für das Funktionieren des Steinkohlenbergbaus im 2008-2015 ermöglicht die Realisation des Regierungsprogrammes der Verbesserung des Steinkohlenbergbaus. Sie versichert unter anderem die Finanzierung der Schließung von Bergwerken, die von der Bauwerkrestrukturierungsgesellschaft (SRK) am Ende des Jahres 2015 übernommen wurden, aus Budgetbeihilfe.
Die Hauptaufgabe des SRK – vorschriftsgemäß – ist die Auflösung der Bauwerke, wie auch die Gründung von neuen Arbeitsplätzen, besonders für die ehemaligen Bergwerkarbeiter. Die Änderungen lassen auch den Verkauf von Bergwerkteilen zu.
Der Regierungsplan, durch das Übereinkommen mit den Gewerkschaften, nimmt an, dass die Bergwerke Piekary, Brzeszcze und, nach vorheriger Teilung, Makoszywy und Zentrum durch SRK übernommen werden. SRK solle diese Bauwerke nicht auflösen, sondern eine Restrukturierung von den so genannten organisierten Teilen des Unternehmens, und später eine Investorengewinnung oder eine Arbeitsgesellschaftsgründung auf ihrer Basis, durchführen.
Eine separate Anlageschrift des Übereinkommens setzt voraus, dass im Falle wenn der Bergwerk Brzeszczce nicht bis Ende dieses Jahres an einem Investor verkauft wird, wird er der Neuen Kohlenkompanie übergeben. Dies soll auch mit den anderen Bergwerken der Kohlenkompanie passieren.
Quelle: www.tvn24bis.pl