Die Europäische Kommission hat 7 Verfahren gegen Polen eingeleitet, weil es EU-Richtlinien nicht rechtzeitig umgesetzt hat. Dies kann zu Geldstrafen führen und dazu, dass Unternehmern Chancen entgehen, berichtet die „Rzeczpospolita“.
Letzte Woche kündigte die Europäische Kommission die Einleitung von 7 Verfahren gegen Polen an, weil das Land EU-Richtlinien nicht fristgerecht umgesetzt hat. Dies ist der erste Schritt in einem Verfahren, das mit hohen Geldstrafen für das Land an der Weichsel enden könnte.
Polen ist Spitzenreiter in Sachen Unpünktlichkeit
Wie das Journal berichtet, geht es in zwei Fällen um Steuerfragen. Einer betrifft die so genannte Mindesteinkommenssteuer, mit der internationale Unternehmen, die Steuern vermeiden, belastet werden sollen. Der andere Fall betrifft die DAC7-Richtlinie, die den Betreibern von Online-Verkaufsplattformen neue Berichtspflichten auferlegt. Polen hat diese Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt.
Polen hat es auch versäumt, die so genannte Blue-Card-Richtlinie fristgerecht umzusetzen. Dabei handelt es sich um eine besondere Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger, die in Polen hochqualifizierte Tätigkeiten ausüben wollen. Daher können Ausländer, die in Polen arbeiten wollen, andere EU-Länder wählen, welche die Richtlinie bereits umgesetzt haben.
Die Europäische Kommission hat außerdem ein Verfahren gegen Polen wegen der verspäteten Umsetzung von drei EU-Richtlinien eingeleitet: über elektrische Ladestationen, über Kreditdienstleistungen und über den Handel mit Treibhausgasemissionen. In jedem dieser Fälle hat die Kommission eine schriftliche Mahnung an die polnische Regierung geschickt.
Kommt der Mitgliedstaat der Aufforderung weiterhin nicht nach, kann die Kommission im EU-Gerichtshof ein Verfahren einleiten. Sie kann auch die Verhängung einer Geldstrafe gegen den Mitgliedstaat beantragen.
Eine Chance für Unternehmer
Polen hat es versäumt, mehr als ein Dutzend anderer EU-Richtlinien fristgerecht umzusetzen. Im Falle der Whistleblower-Richtlinie oder der Urheberrechtsrichtlinie hat die Europäische Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union um Hilfe gebeten.
Die Urheberrechtsrichtlinie sollte bis zum 7. Juni 2021 umgesetzt werden. Die rasche Umsetzung wird von den Film- und Presseverlegern vorangetrieben, die darin eine Chance sehen, die Einnahmen aus der Online-Verwertung ihrer Werke zu steigern. Dagegen stehen die großen digitalen Plattformen, die zusätzliche Kosten befürchten.
Polen hat es versäumt, die Urheberrechtsrichtlinie fristgerecht umzusetzen, weshalb die Europäische Kommission ein Bußgeld in Höhe von 13.700 Euro für jeden Tag der Verzögerung verhängt hat.
Quelle: finanse.wp