EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bestätigte, dass die Kommission das Rechtsstaatlichkeitsverfahren (sog. Artikel-7-Verfahren) gegen Polen noch im Mai einstellen will.
Ein Ergebnis harter Arbeit und entschlossener Reformbemühungen
„Heute beginnt ein neues Kapitel für Polen. Nach mehr als sechs Jahren sind wir der Ansicht, dass das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 abgeschlossen werden kann. Ich gratuliere Premierminister Donald Tusk und seiner Regierung zu diesem wichtigen Durchbruch. Er ist das Ergebnis ihrer harten Arbeit und entschlossener Reformbemühungen. Die jetzt stattfindende Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit ist eine großartige Nachricht für die Menschen in Polen und für unsere Union als Ganzes. Dies zeugt von der Widerstandsfähigkeit von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa“, erklärte die EU-Kommissionspräsidentin in der offiziellen Pressemitteilung.
So geht es weiter
Noch bevor die EU-Kommission das Artikel-7-Verfahren gegen Polen einstellt, wird die Vizepräsidentin Věra Jourová auf der nächsten Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ eine Analyse bezüglich der Rechtsstaatlichkeit in Polen präsentieren. Zuvor legten Vertreter der polnischen Regierung dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) seinen Aktionsplan zur Rechtsstaatlichkeit vor. Die Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans sowie andere Schritte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Polen werden weiterhin regelmäßig kontrolliert, auch nach dem Einstellen des Rechtsstaatlichkeitsverfahrens.
Justizreform in Polen löste das Rechtsstaatlichkeitsverfahren aus
Dabei handelt es sich um ein Ende 2017 eingeleitetes Verfahren unter Artikel 7 des EU-Vertrags. Einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit sah die EU-Kommission in der Reform der Justizverwaltung in Polen. Die vorherige Regierung wies diese Vorwürfe immer wieder zurück.
Quellen: ec.europa / interia