fbpx

Der Sejm hat entschieden

Ist die schlesische Sprache eine Regionalsprache? 

Teilen:
Schlesisch

Der Sejm hat ein Gesetz zur Anerkennung der schlesischen Sprache als Regionalsprache verabschiedet. Das von der Bürgerlichen Koalition (Koalicja Obywatelska), dem Dritten Weg (Trzecia Droga) und der Linken (Lewica) unterstützte Projekt wird nun an den Senat und dann, falls es unterstützt wird, an Präsident Andrzej Duda weitergeleitet. Die Abgeordneten von Recht und Gerechtigkeit (Prawo i sprawiedliwość) wollten, dass das Projekt bereits in erster Lesung abgelehnt wird.

Schlesisch als Regionalsprache – das bedeutet der Parlamentsentscheid 

Das Gesetz sieht vor, dass die schlesische Sprache als zweite Regionalsprache neben dem Kaschubischen in das Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten aufgenommen wird. 

Dies bedeutet unter anderem die Möglichkeit: 

Anzeige
  • an Schulen freiwilligen Unterricht in schlesischer Sprache einzuführen, 
  • die Aufstellung zweisprachiger Schilder mit den Namen von Orten, in denen der Gebrauch der schlesischen Sprache von mehr als 20% der Bevölkerung erklärt wird, 
  • die Finanzierung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erhaltung der schlesischen Sprache 
  • sowie die Einführung von zwei Vertretern der schlesischsprachigen Bevölkerung in der Gemeinsamen Kommission der Regierung (poln. Komisji Wspólnej Rządu) und der Nationalen und ethnischen Minderheiten (poln. Komisja Mniejszości Narodowych i Etnicznych).

Der Gesetzentwurf wird nun an den Senat der Republik Polen weitergeleitet. Wenn die zweite Kammer des polnischen Parlaments zustimmt, wird er auf dem Schreibtisch von Präsident Duda landen.  

Ansatz Nummer acht

Gemäß der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen gilt als Regionalsprache eine Sprache, die traditionell auf dem Gebiet eines Staates von seinen Bürgern gesprochen wird, die eine zahlenmäßig kleinere Gruppe als der Rest der Bevölkerung bilden. Außerdem muss sie sich von der traditionellen Sprache des betreffenden Staates unterscheiden.

Der Gesetzentwurf, der am 25. Januar 2024 von einer Gruppe von KO-Abgeordneten eingebracht wurde, ist der achte parlamentarische Versuch, Schlesisch als Regionalsprache oder die Schlesier als ethnische Minderheit anzuerkennen, was gleichbedeutend damit wäre, dem Schlesischen den Status einer Minderheitensprache mit den gleichen Rechten zu verleihen.

Ein parlamentarischer Antrag zur Anerkennung der schlesischen Sprache wurde erstmals 2007 eingebracht. Am selben Tag wurde beschlossen, die Legislaturperiode zu verkürzen. Weitere Entwürfe wurden 2010 und 2012 vorgelegt, aber nie im Plenum erörtert. 2014 hat der Sejm ein Gesetzentwurf zur Anerkennung der Schlesier als ethnische Minderheit vorgelegt, den 140.000 Bürgern unterzeichneten. Er wurde an einen Ausschuss verwiesen, der ihn abwies. Im Jahr 2018 erhielt der Abgeordnetenentwurf zur schlesischen Sprache keine Druck-Nummer und im Jahr 2020 keine erste Lesung. Im Jahr 2023 wiederum wurde ein parlamentarischer Antrag zur Anerkennung der schlesischen ethnischen Minderheit vorbereitet, doch als er behandelt wurde, war die Wahlperiode bereits beendet.

Bei der Volkszählung 2021 wurde die schlesische Staatsangehörigkeit von 596.224 Personen angegeben, davon 236.588 als erste und 187.372 als einzige Staatsangehörigkeit. Die Verwendung der schlesischen Sprache im häuslichen Kontakt haben 467.145 Personen bestätigt, davon 54.957 als einzige Sprache.

Quelle: tvn24

Foto: Instagram/monikaannarosa

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Das könnte Sie auch interessieren:
Anzeige
Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount