Der Streit um das Verfassungstribunal geht in die nächste Runde. Am Mittwoch entschieden die Richter, dass der geplante Umbau der wichtigsten Institution im Lande verfassungswidrig sei. Zumindest, die Vorschläge der Regierung.
Der Patt hält weiter an. Nach dem Urteil des Tribunals, sei die Justizreform, die von der polnischen Regierung noch im letzten Jahr verabschiedet wurde, teilweise verfassungswidrig. Es handelt sich dabei um die für das Urteil benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit, die Richterzahl und die chronologische Behandlung der Fälle.
Die Regierung habe im Dezember gegen Legislationsregelungen verstoßen, zudem soll die Novellierung die zuverlässige Arbeit des Tribunals erschweren – erklärte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Andrzej Rzeplinski.
Mit dem Urteil ist jedoch die Sache längst nicht geklärt. Die Regierung spricht Klartext – sie werde das Urteil nicht publizieren, weil es nicht nach den geltenden Verfahrensregeln vorgestellt wurde. Man spricht sogar teilweise von einer nicht offiziellen Verhandlung, sondern von einem „Treffen bei Kaffee und Kuchen“.
Jetzt ist auch die Venedig-Kommission an der Reihe. Die EU-Rechtsexperten sollen sich mit der Novellierung am Freitag und Samstag auseinandersetzen.
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