Beamte benutzen immer öfter Fernmeldedaten. Neue Gesetze sollen entstehen.
Im Jahr 2014 haben Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Dienste 2,18 Mio. Anfragen bezüglich Fernmeldedaten an die Mobilfunkanbieter gerichtet, wie aus den Daten des Amts für Elektronische Kommunikation hervorgeht. Die Kosten dafür tragen die Mobilfunkanbieter selbst. Die Daten der Stiftung Panoptykon sehen anders aus – die Dienste rechneten 2,35 Mio. Anfragen zusammen.
Grund für die Unterschiede sieht die Stiftung Panoptykon vor allem bei mehreren Anfragen bezüglich derselben Nummer an unterschiedliche Mobilfunkanbieter. Die Dienste können nämlich nicht feststellen, welchem Mobilfunkanbieter die Nummer gehört.
Da es unterschiedliche Informationen gibt, ist es schwierig, eindeutig zu sagen, wie schnell die Nachfrage nach den Einzelverbindungsnachweisen wächst. Laut dem Amt für Elektronische Kommunikation erhöhte sich die Anzahl um 24 Prozent, die Dienste rechneten nur 8 Prozent.
Fakt bleibt, es gibt keine Kontrolle über die zur Verfügung gestellten Daten. Schon 2013 war die Oberste Kontrollkammer davon überzeugt, die Gesetze schützten die Freiheit nicht ausreichend.
Die polnische Regierung schlug aber keine Lösungen vor. Dabei hatte sie schon vom Verfassungsgericht eine 18-monatige Frist bekommen.
Die Gesetznovellierung wurde von den Senatoren angefertigt und wurde schon im Sejm eingereicht. Das Innenministerium fördert das Projekt. Auch die Regierung würde es trotz vieler Kontroversen gerne annehmen.
Quelle: 4.rp.pl