Das Gesetz soll die Prozeduren bei der Geschlechterfeststellung erleichtern und wird kein Prozessverfahren benötigen. Zuständig dafür wird nur ein Gericht. Die Entschlüsse werden anhand eines ärztlichen Befunds getroffen.
Für das Gesetz stimmten 252 Abgeordnete, 158 waren dagegen und 11 enthielten sich der Stimme. Der Gesetzesentwurf entstand aus der Initiative der Abgeordneten Anna Grodzka. Die Bearbeitung begann 2013.
Die Geschlechterfeststellung kann jede geschäftsfähige Person beantragen, die keine Ehe abgeschlossen hat. Dazu benötigt der Antrag die Einreichung eines ärztlichen Befundes, der von zwei Ärzten im Fachbereich der Psychiatrie oder Sexuologie ausgestellt wird. Ein Prozessverfahren ist nicht notwendig.
Für die Geschlechterfeststellung wird nur das Bezirksgericht in Lodsch (Łódź) zuständig, das sich seit mehreren Jahren mit solchen Verfahren beschäftigt.
Das Gesetz betrifft Personen, deren Geschlecht sich von dem bei der Geburt festgestellten Geschlecht unterscheidet. Das Gesetz betrifft nur die Rechtsverfahren, nicht die medizinische Sicht, damit soll das Verfahren erleichtert werden. Außerdem ermöglicht das neue Gesetz den Verzicht auf das Rechtsverfahren gegen die Eltern des Interessenten.
Die erste Version des Gesetzesentwurfs war noch eine andere als die, die schließlich verabschiedet wurde. Während der Bearbeitung wurden die kontroversen Aspekte gestrichen.
Während der Debatte kritisierte die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) das Gesetz. Die Vereinfachung des Verfahrens könne zum Missbrauch führen, argumentiert die Partei.
Quelle: polskieradio.pl