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ZUS nimmt die schwangeren Geschäftsfrauen unter die Luppe

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Autor: Wistula (Praca własna) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) lub CC BY 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0)], Wikimedia Commons

Frauen, die vor der Geburt ihres Kindes ein Unternehmen gegründet haben, sind sich nicht sicher ob sie das Mutterschaftsgeld bekommen. Die polnische Sozialversicherungsanstalt ZUS schaut sich diese Fälle genau an.

Die Anzahl der Frauen, die nach dreimonatiger Zahlung von ZUS-beiträgen wegen ihrer Schwangerschaft krankgeschrieben werden und dann die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes in Höhe von 6 000 PLN monatlich verlangen, nimmt zu. Es gibt auch solche Frauen, die ein Unternehmen kurz vor der Entbindung gründen. So genügt ein ZUS-beitrag in Höhe von 3 000 PLN, um während der nächsten 12 Monate das Mutterschaftsgeld in Höhe von 4 000 PLN pro Monat zu bekommen.

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Währenddessen, anstatt das Mutterschaftsgeld auszuzahlen, verschickt ZUS ein Schreiben mit 15 Fragen nach u.a. der Art und Weise der Unternehmensführung, ob diese die einzige Unterhaltsquelle ist, wie die Geschäftsfrau ihre Aufträge bekommen hat und ob sie für ihre Firma geworben hat. ZUS will auch die Namen und Adressen der Personen wissen, die die Führung des Unternehmens bestätigen können.

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Das Hohe Gericht lasse die Schließung von Arbeitsverträgen nur um die Sozialversicherungsleistungen zu bekommen zu. Es gebe nur eine Bedingung, der Vertrag müsse wirklich geschlossen werden, sagt Dorota Wolicka aus dem Unternehmer- und Arbeitgeberverband.

Quelle: www.tvn24bis.pl

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