Die Globalisierung ermöglicht neue Kontakte in der ganzen Welt zu schließen. Dies führt dazu, dass immer mehr Verträge mit ausländischen Geschäftspartnern abgeschlossen werden. Geschäftskontakte mit ausländischen Firmen bitten viele Erfolgschancen. Aber man sollte nicht vergessen, dass eine Zusammenarbeit auch mal „schieflaufen“ kann. Um mögliche Risiken zu vermeiden, soll ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem unsere Interessen wahrgenommen werden. Darum ist es gut zu wissen, worauf man achten sollte, wenn man einen Vertrag mit einer ausländischen Firma abschließt. Wir stellen sechs kritische Punkte vor, die Sie vor dem Vertragsabschluss vor Augen haben sollten.
1. Genauigkeit der Bestimmungen
Sehr oft werden Verträge auf Basis von Mustern aufgearbeitet, die während Verhandlungen verändert werden. Dies kann man generell nicht verurteilen, aber es soll immer beachtet werden, ob durch die Veränderungen der Sinn der Musterklausel nicht verloren geht. Anderenfalls wird der Vertrag kaum verständlich und der Sinn der einzelnen Klausel einer komplizierten Auslegung bedürfend sein. Darum lohnt es sich oft, den Vertrag von neu zu verfassen. Ferner ist es wichtig, den Vertrag in möglichst einfacher Sprache zu verfassen. Gleichzeitig soll die Umgangssprache vermieden werden. Ein Wort soll im Vertrag immer nur eine Bedeutung haben.
2. Die Fassung des Vertrags
Wenn ein Vertrag zwischen ausländischen Firmem geschlossen wird, ist er auch sehr oft in zwei Sprachen verfasst. Dies ist damit bedingt, dass sich jeder in seiner Sprache sicherer fühlt und besser die Bedeutung der einzelnen Wörter versteht. Ein solches Vorgehen ist üblich und sehr hilfreich. Doch da gibt es wie immer einen kleinen Haken. Die Parteien müssen beachten, dass die beiden Fassungen auch den selben Laut haben und genau dasselbe bedeuten. Anderenfalls haben die Parteien widersprüchliche Meinungen über ihre Rechte und Pflichten. Deswegen empfiehlt es sich, einen Vertrag durch professionelle Berater vorbereiten oder zumindest prüfen zu lassen. Vorher lohnt es sich auch zu entscheiden, welche Fassung für den Vertragsinhalt im Falle von Abweichungen zwischen den sprachlichen Versionen maßgeblich sein soll.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es kommt sehr oft vor, dass die abgeschlossenen Verträge nur das Minimum regeln und sich auf die AGB’s, also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Parteien berufen. Nicht selten wollen beide Parteien eigene AGB´s anwenden. Hierzu muss man beachten, wenn die AGB’s beider Parteien dieselben Sachverhalte in verschiedener Weise regeln, geraten sie in Konflikt. In diesem Fall kann es passieren, dass keine AGB´s auf dem Vertrag anwendbar sind. Darum sollte der Unternehmer zuerst die AGB’s seines Vertragspartners prüfen, um Nichtübereinstimmungen auszuschließen. Es ist auch ratsam im Vertrag zu regeln, welche AGB’s Vorrang haben sollen. Die AGB´s sind insbesondere auch in Hinblick auf die Klauseln zu prüfen, die das anwendbare Recht oder den Gerichtsstand betreffen (siehe unten).
4. Das anwendbare Recht
Ein Vertrag zwischen ausländischen Firmen hat immer etwas Grenzüberschreitendes. Dies führt meist dazu, dass ein Streit darüber entstehen kann, welches Recht auf dem Vertrag anwendbar ist. Daher sollte im Vertrag geregelt werden, welches Recht die Rechte und Pflichten der Parteien regeln soll. Zwar ist das Zivilrecht in Polen und Deutschland ähnlich, jedoch nur anscheinend. Es gibt sehr viele Unterschiede, manchmal sogar kleine, die jedoch Konflikte zwischen den Parteien herbeiführen können. Wenn Sie das anwendbare Recht nicht vertraglich regeln, wird es nach den europäischen Verordnungen bestimmt. Somit kann ein Rechtssystem zur Anwendung kommen, welches die Parteien gar nicht wollten, und solche Rechtsfolgen bewirken, die für die Parteien unakzeptabel wären. Daher lohnt es sich das anwendbare Recht im Vertrag zu regeln oder sich zumindest vorher zu erkundigen, welches Recht auf dem Vertrag generell Anwendung finden wird.
5. Der Gerichtsstand
Wie bereits oben erwähnt, ist ein Vertragsabschluss zwischen ausländischen Firmen immer international geprägt. Dies wirkt sich nicht nur auf das anwendbare Recht, sondern auch auf das zuständige Gericht aus. Für den Fall eines etwaigen Rechtsstreits soll im Vertrag geregelt werden, welches Gericht über diesen Streit urteilen wird. Man soll beachten, dass ein Streit vor einem ausländischen Gericht immer zusätzliche Kosten verursacht. Wenn sich dabei die Parteien miteinander nicht einigen können, kann anstelle eines ordentlichen Gerichts ein Schlichtungsorgan gewählt werden. Die Verfahren vor solchen Organen sind vielmals schneller und billiger als die vor den traditionellen Gerichten.
6. Zahlungssicherung
Es kommt vor, dass die finanziellen Probleme der Geschäftspartner zu Zahlungsverzögerungen führen können. Im internationalen Verkehr ist das Risiko der Nichterfüllung des Vertrages sogar größer als bei den rein inländischen Geschäften. Deshalb ist es empfehlenswert in den Vertrag auch solche Klausel einzuführen, die die Zahlung sichern. Am besten ist es, sich auf eine Vorzahlung zu einigen. Zu erwägen sind auch Bürgschaft oder Garantie. Bei größeren Verträgen kann wiederum nützlich sein, die Zahlung durch eine Bank- oder Versicherungsgarantie abzusichern. Die letztgenannten Sicherheiten werden insbesondere in der Baubranche genutzt. Ferner kann im Vertrag, dessen Ausübung auf längere Zeit geplant wird, die Möglichkeit des Rücktritts geregelt werden.
Wenn Sie einen Vertrag, insbesondere mit einer Ihnen nicht bekannten ausländischen Firma, abschließen, besteht immer das Risiko, dass etwas „schieflaufen“ kann. Wenn Sie aber den oben genannten 6 Empfehlungen folgen, minimieren Sie das Risiko deutlich und können ruhig in der Nacht schlaffen.
Zum Autor:
Aleksander Giehsmann, in Polen als Rechtsanwalt zugelassen. Er führt eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław und Kędzierzyn-Koźle, die kleine und mittlere Unternehmen bei der Unternehmensführung rechtlich begleitet.