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Gewerbetätigkeit in Polen: Mögliche Formen der Ausübung einer Gewerbetätigkeit in Polen

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Seit Jahren ist Polen ein wichtiger Handelspartner Deutschlands. Gemäß Angaben des deutschen Statistischen Bundesamtes, stellt der Handelsaustausch zwischen Deutschland und Polen ca. 1/4 des gesamten östlichen Handelsverkehrs dar. Deutschland ist aktuell der wichtigste Handelspartner Polens und im Jahr 2016 hat der Anteil Deutschlands am gesamten polnischen Import eine Rekordhöhe von 23,4% erreicht. Dieser Trend sollte in den kommenden Jahren weiterhin zunehmen. Deutsche Waren und Dienstleistungen werden in Polen seit Jahren mit hochwertigen Produkten assoziiert. Gleichzeitig hat sich in Polen der Arbeitnehmermarkt stark weiterentwickelt. Aktuell gibt es in Polen viele qualifizierte Fachkräfte, die gleichzeitig immer öfter Fremdsprachen kennen (vor allem Englisch und Deutsch), wobei die Arbeitskosten immer noch relativ niedrig sind. Hinzu kommen Sonderwirtschaftszonen und staatliche Zuschüsse, die bewirken, dass Polen ein sehr interessantes Investitionsziel für deutsche Unternehmen ist. Ein Guide durch die Gewerbstätigkeit in Polen.

Viele der Unternehmen, die auf dem polnischen Markt aktiv tätig werden wollen, stehen früher oder später vor der brennenden Frage: „Welche Form der Gewerbetätigkeit ist die günstigste für mein Unternehmen?“

Auf diese Frage gibt es natürlich keine einfache Antwort oder Faustregel, die in Bezug auf jedes Unternehmen Anwendung finden würde. Die optimale Form hängt u.a. von der Art der ausgeübten Gewerbetätigkeit und der Rechtsform des Mutterunternehmens ab. Wichtig ist auch das Ziel, in dem die Gewerbetätigkeit in Polen aufgebaut werden soll. Oft wird es möglich sein Dienstleistungen und Waren in Polen direkt anzubieten, ohne die Notwendigkeit ein polnisches Tochterunternehmen aufzubauen. Aus diesem Grund ist es wichtig die verschiedenen möglichen Rechtsformen und die eventuellen Konsequenzen der Ausübung einer Gewerbetätigkeit in Polen kennen zu lernen, um eine bewusste Entscheidung zu treffen.

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Formen der Ausübung einer Gewerbetätigkeit in Polen

Eine Gewerbetätigkeit kann in Polen grundsätzlich in Form einer Einzelfirma (persönliche Geschäftstätigkeit) oder einer Gesellschaft geführt werden. In Polen wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden.

Zu Personengesellschaften gehören: die offene Handelsgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (manchmal wird auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu den Personengesellschaften dazugerechnet).

Zu Kapitalgesellschaften gehören in Polen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft.

Darüber hinaus können Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland Zweigniederlassungen oder Vertretungen auf dem Gebiet der Republik Polen bilden.

Einzelfirma

Die einfachste und immer noch am meisten verbreitete Form der Gewerbetätigkeit in Polen ist die Einzelfirma. Bei der Einzelfirma ist der Eigentümer – die natürliche Person – Rechtsträger sämtlicher Pflichten und Rechte. Die Einzelfirma kann sehr schnell und unkompliziert eingerichtet werden. Es bedarf lediglich der Registrierung im Zentralen Unternehmensregister. Die Einzelfirma besitzt kein Eigenkapital. Bei der Einzelfirma wird der Unternehmer – die natürliche Person – mit der Einkommenssteuer belastet. Unter Umständen kann eine Einzelfirma auch Steuerzahler der Mehrwertsteuer sein. Die Buchhaltung einer Einzelfirma kann oft in vereinfachter Form geführt werden. Der Eigentümer der Einzelfirma haften mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Einzelfirma. Somit ist diese Rechtsform bei einem Größeren Geschäftsvolumen nicht ratsam. Die Einzelfirma eignet sich sehr gut für Kleinunternehmen, bei einem größeren Geschäftsvolumen ist jedoch vor allem im Hinblick auf die persönliche Haftung des Eigentümers, eine andere Rechtsform ratsam.

Personengesellschaften

Personengesellschaften werden in Polen immer öfter als Rechtsform zur Führung einer Gewerbetätigkeit gewählt, obwohl Kapitalgesellschaften weiterhin Vorrang haben. Aus den Personengesellschaften ist die Kommanditgesellschaft die am meisten verbreitete Rechtsform. Personengesellschaften sind nach polnischem Recht weder natürliche noch rechtliche Personen, sie besitzen jedoch eine Rechtsträgerschaft. Dies bedeutet, dass sie Träger von Pflichten und Rechten sein können. Die Einrichtung einer Personengesellschaft bedarf u.a. des Abschlusses eines Vertrages vor einem Notar und der Registrierung im Handelsregister, welches von einem entsprechenden Registergericht geführt wird. Personengesellschaften verfügen in der Regel über eigenes Kapital, dass sich grundsätzlich aus Einlagen der Gesellschafter und durch die Gesellschaft erworbenem Gut zusammensetzt. Personengesellschaften sind keine Steuerzahler im Sinne der Einkommenssteuer. Die Besteuerung mit der Einkommenssteuer erfolgt direkt bei den Gesellschaftern. Personengesellschaften können unter Umständen Steuerzahler der Mehrwertsteuer sein, was die Notwendigkeit der Registrierung zur Mehrwertsteuer mit sich ziehen kann. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter einer Personengesellschaft zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Die Personengesellschaft ist Rechtsträger und verfügt über Eigenkapital. Aus diesem Grund haftet die Gesellschaft für eigene Verbindlichkeiten. In der Regel haften die Gesellschafter einer Personengesellschaft gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der Personengesellschaft mit Ihrem gesamten Vermögen (eine Ausnahme ist z.B. ein Kommanditist einer Kommanditgesellschaft, der lediglich zur Höhe der eingebrachten Kommanditsumme haftet).  

Vorteil einer Personengesellschaft ist vor allem die Tatsache, dass die Gesellschaft Rechtsträger von Pflichten und Rechten ist und über eigenes Kapital verfügt. Hinzu kommt die direkte Besteuerung von Gesellschafter mit der Einkommenssteuer, was eine Doppelbesteuerung vermeiden lässt (einmal der Gesellschaft und einmal der Gesellschafter bei Ausschüttung von Dividenden). Ein wesentlicher Nachteil ist jedoch die persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft. Dies kann jedoch durch eine entsprechende Gestaltung der Gewerbetätigkeit reduziert werden.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind weiterhin die am öftesten gewählten Gesellschaftsarten in Polen, darunter ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die am meisten verbreitete Rechtsform. Kapitalgesellschaften sind nach polnischem Recht rechtliche Personen und sind somit Träger von sämtlichen Pflichten und Rechten. Die Einrichtung einer Kapitalgesellschaft bedarf u.a. des Abschlusses eines Vertrages und der Registrierung im Handelsregister, dass durch das entsprechende Registergericht geführt wird. Kapitalgesellschaften verfügen über eigenes Kapital, dass sich grundsätzlich aus Einlagen der Gesellschafter und durch die Gesellschaft erworbenem Gut zusammensetzt. Sowohl Kapitalgesellschaften, wie auch deren Gesellschafter sind grundsätzlich Steuerzahler im Sinne der Einkommenssteuer. Dies bedeutet, dass einerseits das Einkommen einer Kapitalgesellschaft mit einer Einkommenssteuer belastet wird und andererseits, sofern anschließend Auszahlungen (Dividenden) an die Gesellschafter ausgezahlt werden, die Auszahlungen als Einkommen der Gesellschafter, zusätzlich mit einer Einkommenssteuer belastet werden.

Kapitalgesellschaften können unter Umständen Steuerzahler der Mehrwertsteuer sein, was die Notwendigkeit der Registrierung zur Mehrwertsteuer mit sich ziehen kann. Kapitalgesellschaften werden grundsätzlich von Geschäftsführern und Prokuristen vertreten. Kapitalgesellschaften haften mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten. Gesellschafter haften lediglich bis zur Höhe der eingebrachten Einlagen. Unter Umständen können auch Geschäftsführer einer Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft haften.

Kapitalgesellschaften sind rechtliche Personen, die über Eigenkapital verfügen und somit die Gesellschafter von einer eventuellen Haftung für Verbindlichkeiten befreien. Dies führt jedoch dazu, dass alles, was die Gesellschaft erwirbt Eigentum der Gesellschaft ist (und nicht der Gesellschafter). Eine eventuelle spätere Ausschüttung von Gewinnen an Gesellschafter wird zusätzlich mit einer Einkommenssteuer belastet, was bei Personengesellschaften nicht der Fall ist.

Zweigniederlassung / Vertretung

Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland können Zweigniederlassungen oder Vertretungen auf dem Gebiet der Republik Polen bilden. Bei der Zweigniederlassung und der Vertretung handelt es sich jedoch um sehr eingeschränkte Rechtsformen. Die Vertretung einer Gesellschaft kann lediglich Werbetätigkeit für die ausländische Gesellschaft leisten. Im Fall einer Zweigniederlassung wird der Umfang der Gewerbetätigkeit durch den Gesellschaftsvertrag der ausländischen Gesellschaft bestimmt (eine Zweigniederlassung kann keine Tätigkeiten ausüben, die nicht im Gesellschaftsvertrag der ausländischen Gesellschaft aufgeführt worden sind). Wichtig ist hierbei, dass die Zweigniederlassung keine Rechtsgeschäfte im eigenen Namen abschließen kann. Parteien aller eventuellen Rechtsgeschäfte ist immer die ausländische Gesellschaft, die auch direkt für eventuelle Verbindlichkeiten haftet. Sowohl eine Zweigniederlassung, wie auch eine Vertretung, muss bei entsprechenden Behörden registriert werden. 

Eine Zweigniederlassung ist also vor allem eine Alternative für Unternehmer, die ihre Leistungen und Waren zwar direkt in Polen anbieten möchten (und nicht durch ein Tochterunternehmen), jedoch gleichzeitig eine Präsenz im Land haben wollen.

Schlusswort

Die Ausübung einer Gewerbetätigkeit in Polen kann in verschiedenen Formen erfolgen. Die Wahl der günstigsten Rechtsform muss immer unter Berücksichtigung individueller Ziele und Eigenschaften des Unternehmens erfolgen, wobei immer ein Kompromiss zwischen der Haftung, Besteuerung und der Organisationsstruktur gefunden werden muss. 

 

 

Zum Autor:

Besitzt eine fünfjährige Berufserfahrung im Bereich der ganzheitlichen Rechtsberatung von polnischen und deutschen Unternehmen, die er in einer der führenden deutschen Anwaltskanzleien mit globaler Aufstellung gesammelt hat. Er führt eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Posen, die sich vor allem mit der Unterstützung von polnischen und ausländischen Klein- und Mittelunternehmen befasst. 

www.ika-legal.com

 

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