Auflösung einer polnischen Kommanditgesellschaft ohne Durchführung der Liquidation

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Kommanditgesellschaft in Polen

Polnische Kommanditgesellschaften waren sehr lange von großem Interesse für Unternehmer. Der Grund dafür waren attraktive steuerliche Lösungen. Eine häufige Lösung war die spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa (deutsch GmbH & Co. KG). 

Mit der Änderung der Gesetzgebung in Polen verlor die Kommanditgesellschaft ihre Bedeutung und die Unternehmer begannen, nach anderen Lösungen zu suchen. Unternehmer verkauften solche Gesellschaften oder führten die Liquidation durch. 

In der Regel wird eine Kommanditgesellschaft in erster Linie durch ihre Liquidation aufgelöst. Die Liquidation ist ein formalisierter, kostspieliger und zeitaufwendiger Prozess. 

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Eine Alternative ist die Auflösung der Gesellschaft, bei der nicht das gesamte Liquidationsverfahren durchlaufen werden muss. Um ein solches Verfahren durchzuführen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein. 

Zuerst muss der Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft vorsehen, dass die Beendigung des Unternehmens auf andere Weise als durch Liquidation der Gesellschaft erfolgen kann. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine solche Bestimmung, kann er geändert werden und danach kann direkt die Auflösung durchgeführt werden.

Zweitens müssen die Gesellschafter einen einstimmigen Beschluss fassen, dass die Auflösung ohne Liquidation durchgeführt werden soll. Für den Beschluss reicht eine einfache Schriftform aus. In dem Beschluss muss die Verteilung des Gesellschaftsvermögens festgelegt werden. Außerdem muss eine Person benannt werden, die für die Aufbewahrung der Unterlagen der Gesellschaft verantwortlich ist. 

Drittens darf gegen das Unternehmen kein Gerichts-, Verwaltungs- oder Vollstreckungsverfahren anhängig sein, und alle Forderungen müssen beglichen sein.

Viertens ist es erforderlich, die Beschlüsse beim polnischen Handelsregister (polnisch Krajowy Rejestr Sądowy) zu melden. Dazu ist derzeit die Einreichung eines Antrags über das offizielle Internetportal erforderlich. Für den Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 400 PLN fällig.

Die Auflösung einer Kommanditgesellschaft ohne Liquidation ist ein einfaches, schnelles und relativ kostengünstiges Verfahren, im Gegensatz zu dem erwähnten Liquidationsverfahren. Die Erfüllung der oben beschriebenen Voraussetzungen sollte zu einer reibungslosen Auflösung der Kommanditgesellschaft ohne Liquidation führen.

Aleksander Giehsmann

Zum Autor:

Aleksander Giehsmann, in Polen als Rechtsanwalt zugelassen. Er führt eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Wrocław und Kędzierzyn-Koźle, die Unternehmen bei der Unternehmensführung rechtlich begleitet. 

www.adwokat-agk.pl

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