Egal ob man nach einem oder zwei Bier mit dem Kajak, Segelboot, Motorboot oder einer Jacht segelt, die Strafen in Polen sind dafür sehr hoch. Im Wasser kann es nämlich leicht zu einem Unfall kommen.
Das Segeln auf Gewässern ist streng vom Gesetz geregelt. Es unterscheidet sich jedoch, wenn es um Wasserfahrzeuge mit und ohne Motor geht. Bei Wasserfahrzeugen ohne Motor geht es um Kajaks, Tretboote, Schlauchboote, Angelboote und Boote mit Rudern. Sie alle sind gekennzeichnet und haben einen Fahrzeugschein. Den muss man zwar nicht dabei haben, doch er schreibt vor, wie das Fahrzeug benutzt werden darf. Vor allem müssen alle Personen eine Rettungs- oder Schwimmweste tragen. Wer diese nicht dabei hat, kann eine Geldstrafe in der Höhe von 20-500 Zloty bekommen.
Wer hingegen unter Alkoholeinfluss Boot fährt, muss sich auf strenge Konsequenzen einstellen. Die Strafe kann bis zu 500 Zloty betragen. Zusätzlich kann die Polizei die Entscheidung treffen, dass die Person nicht fähig ist, weiter zu segeln, das Fahrzeug abschleppen und den Betrunkenen in die Ausnüchterungszelle mitnehmen. Das ist hingegen mit weiteren hundert Zloty verbunden.
Die Strafen fürs Lenken eines Wasserfahrzeuges mit Motor unter Alkoholeinfluss sind hingegen viel strenger. Hier unterscheidet man jedoch zwischen Alkoholeinfluss unter 0,5 Promille im Blut/0,25 mg Alkohol im 1 dm³ der ausgeatmeten Luft und über 0,5 Promille im Blut/0,25 mg Alkohol im 1 dm³ der ausgeatmeten Luft. Als Wasserfahrzeuge mit Motor bezeichnet man Jetboote, Motorboote und Jachten mit Außenbordmotoren. Der Fahrer des Fahrzeugs ist verantwortlich für alle Mitreisenden und die Sicherheit anderer Boote auf dem Gewässer. Das Fehlen von Rettungs- oder Schwimmwesten bedeutet eine Geldstrafe von bis zu 500 Zloty.
Jeder der unter Alkoholeinfluss von weniger als 0,5 Promille im Blut/0,25 mg Alkohol im 1 dm³ der ausgeatmeten Luft ein mechanisches Fahrzeug im Land-, Wasser- oder Luftverkehr lenkt, unterliegt einer Haftstrafe (maximal 14 Tage) oder einer Geldbuße, die nicht kleiner als 50 Zloty sein darf (maximal 5 Tsd. Zloty).
Wenn der Alkoholpegel die Grenze von 0,5 Promille im Blut/ 0,25 mg Alkohol im 1 dm³ der ausgeatmeten Luft übersteigt, umfasst die Strafe eine Geldbuße (maximal 5 Tsd. Zloty), eine Freiheitsbeschränkungsstrafe (maximal 14 Tage) oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Das Gericht kann auch ein Fahrverbot aussprechen.
Wenn es zu einem Unfall kommt, gelten dieselben Gesetze wie im Straßenverkehr. Wenn dabei eine Person verletzt wird, gilt eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Bei einer schweren Verletzung oder Tod anderer Personen gilt eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 8 Jahren.
Wenn der Unfall von einer Person verursacht wird, die alkoholisiert war oder vom Unfallort geflüchtet ist, kann das Gericht eine strengere Strafe auferlegen. Ein Unfall unter Alkoholeinfluss mit tödlichen Folgen bedeutet eine Freiheitsstrafe von 2 bis 12 Jahren, eine Geldstrafe, die Pflicht, Geld an eine vom Gericht ausgewählte Stiftung zu überweisen und ein lebenslängliches Fahrverbot. Auf den Schuldigen kann auch die Pflicht der Wiedergutmachung des Schadens verhängt werden.