Mit dem 1. Januar werden die Mindestlohnsätze in Polen neu aufgestellt. Auf die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Weichselland kommen viele Veränderungen zu.
Mit dem 1. Januar wurden die Mindestlohnsätze in Polen neu aufgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Mindestverdienst um 100 Zloty brutto. Ein neuer Mindeststundensatz gilt ebenfalls im neuen Jahr. Die Neuerung im Bereich des Mindestlohngesetzes betrifft insgesamt rund 1,4 Mio. Arbeitnehmer in Polen.
Die Sozialversicherung in Polen ist allgemein und obligatorisch. Sozialversichert sind demnach Arbeitnehmer, Auftragnehmer und selbstständig Gewerbebetreibende. Man sollte auch beachten, dass sowohl für Polen als auch für andere EU-Bürger, die sich in Polen leben, dieselben Regeln gelten.
In Jahre 2014 wird die Mindestlohngrenze um 80 zł nach oben verschoben. Dementsprechend wird die Höhe des Minimalgehalts auf 1680 zloty (Brutto) gesetzt. Diese Summe gilt von den 1.1. bis 31.12.2014.