Zollvorschriften

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Möchten Sie auf Ihrer Reise nach Polen Waren einführen oder ausführen, so müssen Sie einige Bestimmungen und Gesetze beachten. Hier eine kleine Zusammenfassung:

Tabakwaren

  • 800 Zigaretten oder
  • 400 Zigarillos oder
  • 200 Zigarren oder
  • 1.000 Gramm Rauchtabak

Alkohol

  • 10 Liter Spirituosen und
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) und
  • 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
  • 110 Liter Bier

Kaffee

  • 10 Kilogramm Röstkaffee oder löslicher Kaffee 

Kraftstoff

  • Tankinhalt plus 20 Liter im Kanister

Arzneimittel

  • Menge, die dem persönlichen Bedarf während der Reise entspricht

Waffen

  • Nicht zugelassen

Kulturgüter

  • Die Einfuhr von Artefakten, die vor 1945 produziert wurden ist nur nach Genehmigung möglich.

 

Die oben genannten Mengen gelten in Polen als Privatbedarf. Man darf aber nicht vergessen dass Pelze, Leder- und Goldwaren zollpflichtig sind.

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