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Verkaufsoffene Sonntage in Polen (2021)

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Das Handelsverbot an Sonntagen in Polen kennt ein paar Ausnahmen. Wann kann man auf Schoppingjagd im Land an der Weichsel gehen? 

2021 gilt das Handelsverbot an den meisten Sonntagen des Jahres. Doch an wenigen Tagen werden die Bewohner und Touristen im Lande die Chance haben, ihre Einkäufe zu machen. Verkaufsoffene Sonntage fallen auf die letzten Ruhetage in den Monaten Januar, März, April, Juni, August und zwei Mal vor Weihnachten. 

Dementsprechend gibt es 2021 nur sieben verkaufsoffene Sonntage (anders auch Handelssonntage) in Polen:

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  • 31. Januar
  • 28. März
  • 25. April
  • 27. Juni
  • 29. August
  • 12. Dezember
  • 19. Dezember

 

Geschlossen bleiben die Einkaufszentren am:

  • 3. Januar
  • 10. Januar
  • 17. Januar
  • 24. Januar

 

  • 7. Februar
  • 14. Februar
  • 21. Februar
  • 28. Februar

 

  • 7. März
  • 14. März
  • 21. März

 

  • 4. April
  • 11. April
  • 18. April

 

  • 2. Mai
  • 9. Mai
  • 16. Mai
  • 23. Mai
  • 30. Mai

 

  • 6. Juni
  • 13. Juni
  • 20. Juni

 

  • 4. Juli
  • 11. Juli
  • 18. Juli
  • 25. Juli

 

  • 1. August
  • 8. August
  • 15. August
  • 22. August

 

  • 5. September
  • 12. September
  • 19. September
  • 26. September

 

  • 3. Oktober
  • 10. Oktober
  • 17. Oktober
  • 24. Oktober
  • 31. Oktober

 

  • 7. November
  • 14. November
  • 21. November
  • 28. November

 

  • 5. Dezember
  • 26. Dezember

 

Gut zu wissen: 

Die Geschäfte in Polen bleiben auch an Feiertagen zu. Am 24. Dezember und am Samstag unmittelbar vor dem ersten Ostertag haben die Geschäfte kürzer auf und schließen spätestens um 14 Uhr.

 

Wichtig:

Das Handelsverbot gilt nicht fürs Onlineshoppen. 

Ausgenommen vom Handelsverbot sind:

  • Tankstellen, 
  • Apotheken,
  • Bäckereien, Eisdielen, Konditoreien,
  • Blumengeschäfte,
  • Restaurants und Gastronomiepunkte,
  • Postämter,
  • Duty-free-Shops, Einkaufsmöglichkeiten an Flughäfen und Bahnhöfen,
  • Einkaufsmöglichkeiten während Kulturveranstaltungen,
  • Messen, Feste, Märkte,
  • Geschäfte in Krankenhäusern und Hotels,
  • Verkauf in Verkehrsmitteln,
  • Tierärzte und Kliniken,
  • Geschäfte, die Andenken und Devotionalien verkaufen,
  • Kleingeschäfte bei Friedhöfen,
  • Fischmärkte,
  • sowie der Einzelhandel (Verbot gilt nicht für Einzelunternehmer). 

Geschlossen bleiben Einkaufszentren.

 

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