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Geldstrafen für Fahrradfahrer

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Der Sommer bietet viele Gelegenheiten, um Radtouren durch Polen zu machen. Aber nicht alles ist auf dem Bike erlaubt. 

Radfahrer müssen vor allem beachten, wo sie fahren. Wenn es nämlich nicht der Radweg ist, kann es teuer werden. Menschen, die auf der Straße fahren, obwohl ein Radweg oder Radfahrstreifen in dieselbe Richtung führt, können einen Strafzettel in Höhe von 50 Zloty bekommen. Der Radweg kann auf verschiedene Weise gekennzeichnet werden. Ein Fahrrad auf einen blauen Hintergrund (Verkehrszeichen C-13) bedeutet einen Weg nur für Fahrräder. Ein Verkehrszeichen mit einem Rad und Menschen (C-13+C16) bedeutet einen Weg für Fahrradfahrer und Fußgänger. Dieses Verkehrszeichen kann aber die zwei Bilder nebeneinander zeigen oder aufeinander. Wenn die Fußgänger über dem Fahrrad sind, dann ist der Verkehr für beide auf dem ganzen Weg möglich, Fahrradfahrer müssen jedoch Vorfahrt gewähren. Wenn auf dem Verkehrszeichen ein senkrechter Streifen abgebildet ist muss man auf der Hut sein. Dieser zeigt nämlich auf welcher Seite sich Fußgänger und Fahrradfahrer bewegen können. Auch hier müssen Fahrräder Vorfahrt gewähren, sonst droht ebenfalls ein Strafzettel in Höhe von 50 Zloty.

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Obwohl man seit einiger Zeit nebeneinander auf Rädern fahren kann, ist das nicht immer erlaubt. Wenn es anderen Fahrzeugen den Verkehr erschwert oder gefährlich ist, ist es verboten. Gegen diese Vorschrift wird leider besonders gerne verstoßen, Fahrradfahrer reisen nämlich auch an winkeligen Straßen nebeneinander, was zu Unfällen führen kann. Dieser Verstoß kostet ganze 200 Zloty. Auch für Personen, die an Fahrradschleusen zögern, wird es teuer. Sie sollen den schnellen Start vor Fahrzeugen an Kreuzungen erleichtern. Wer also speziell langsamer reagiert und fährt, und dadurch den Verkehr verlangsamt, bezahlt 50 Zloty.

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Auch die Lieblingsgewohnheit vieler junger Menschen ist verboten. Freihändiges Radfahren kommt einer Strafe gleich. Wer seine Füße auf Pedalen und den Lenker mit mindestens einer Hand hält, muss sich nicht sorgen, andere bekommen hingegen einen Strafzettel – 50 Zloty. Obwohl es heutzutage nicht mehr so oft passiert, wie in der Vergangenheit, ist es auch immer noch illegal. Die Sprache ist von dem Anhängen von Radfahrern an Fahrzeuge. Für viele ist es Wahnsinn und sehr gefährlich. Wer es trotzdem wagt, muss mit einem Bußgeld in der Höhe von 100 Zloty rechnen.

Heutzutage fahren auch viele Menschen elektrisch betriebene Fahrräder, doch diese sind nicht immer zugelassen. Das Gesetz besagt nämlich, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, das der Menschenkraft nachhilft oder sie zu der Geschwindigkeit von 25 km/h ersetzt. Im Internet kann man hingegen sehr schnell ein Rad kaufen, dass bis zu 45 km/h fährt. Für das Gesetz ist es aber schon ein Motoroller. Wen man ihn also auf einen Fahrradweg benutzt, kostet es 100 Zloty. Dazu müssen alle Personen, die nach dem Jahr 2013 die Volljährigkeit erlangt haben, einen AM Führerschein besitzen, sonst kann es zusätzlich bis zu 500 Zloty kosten.

Auch die unberechtigte Fahrt auf dem Bürgersteig kostet Geld. 50 Zloty müssen alle bezahlen, außer Fahrradfahrer, die auf Kinder aufpassen, die unter 10 Jahren sind, wenn das Fahren auf der Straße wegen dem Wetter zu gefährlich ist, wie auch wenn der Bürgersteig über 2 m breit ist, es keinen Fahrradweg gibt und man auf der Straße mehr als 50 km/h fahren darf. Auch für das Fahren mit einem Kind unter 7 Jahren ohne einen speziellen Sattel gibt es einen Strafzettel. Dieses Vergehen kostet wiedermal 50 Zloty.

Wer gerne in den Bergen oder am Meer Rad fährt, muss oftmals das Fahrzeug erst mit dem Auto transportieren. Das wird am häufigsten am Kofferraum angebracht. Es kann vorkommen, dass das Nummernschild verdeckt wird. Für dieses Vergehen kann man bis zu 100 Zloty bezahlen. Um keinen Strafzettel zu bekommen, sollte man sich also ein drittes Nummernschild ausstellen lassen, dass auf dem Fahrradgepäckträger montiert wird.

Wessen Fahrrad nicht komplett ausgerüstet ist, bekommt dazu Probleme. Für das Fehlen von Lampen, Fahrradklingeln oder funktionsfähigen Bremsen bekommt der Fahrer ein Strafzettel in Höhe von 50 bis 200 Zloty.

 

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