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Polen: Neue Reiseregeln für den ÖPNV, PKW und das Rad

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Ab dem 1. Juni gelten neue Regelungen u.a. auf den Parkplätzen sowie im öffentlichen Verkehr, die auf das Coronavirus zurückzuführen sind. Was man alles nun wissen muss.

Seit März ändern sich zusammen mit der Coronalage in Polen viele Verordnungen, die sich aufs breit verstandene Reisen im Inland beziehen. Vor ein paar Tagen trat die vierte Phase der Corona-Lockerungen ein und ab dem 1. Juni gelten neue Regeln für den ÖPNV, Reisen mit Privatauto und Fahrrad, aber auch für Parkplätze und Tankstellen.  

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ÖPNV in Polen

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Seit Samstag kann man im Freien sich bereits ohne Mund-Nasen-Schutz bewegen (unter Einhaltung der sozialen Distanz), aber in den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Maskenpflicht weiterhin. Ab dem 1. Juni hat sich jedoch die maximale Passagierzahl verändert. Mit dem ÖPNV und privaten Beförderungsmitteln für mehr als 9 Personen kann eine Passagierzahl reisen, die zu 100% der Zahl der Sitzplätze oder zu 50% der Zahl der zusammengerechneten Steh- und Sitzplätze entspricht. Im zweiten Fall muss dann aber auch die Hälfte der Sitzplätze frei gelassen werden.

Beispiel: Mit einem Stadtbus der 40 Sitz- und 100 Stehplätze hat, dürfen von nun an 70 Personen gleichzeitig fahren.

Maskenpflicht im PKW

In diesem Bereich ändert sich nichts. Die Maskenpflicht gilt weiterhin falls im selben Auto Personen unterwegs sind, die nicht zusammen wohnen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter dem 4. Lebensjahr, Behinderte sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen Mund und Nase nicht verdecken dürfen. Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln müssen auch keine Masken tragen, sofern sie von den Reisenden isoliert sind.

Parkplätze und Straßen

Die soziale Distanz gilt nicht für Personen die im selben Haus wohnen. Das gilt auch auf Parkplätzen, Straßen und Waldstraßen. Auf den letzteren galt bislang die Maskenpflicht obwohl sie im Wald aufgehoben wurde. Auch in Gemeinschaftsräumen muss man keinen Mund-Nasen-Schutz tragen unter Einhaltung des Sicherheitsabstands. Heißt – man kann zum Auto in der Tiefgarage gehen, sofern man auf dem Weg keine Leute trifft oder sie auf Distanz passiert.

Tankstellen in Polen

Die Tanksäulen darf man nur mit Einweghandschuhen benutzen. Die Handschuhe sowie Händedesinfektionsmittel müssen vom Tankstellenbetreiber im Kassengebäude bereitgestellt werden. Man kann auch auf der Tankstelle wieder etwas essen. Dabei muss man aber eine Maske tragen, bis man sich an den Tisch setzt. Erst dann darf man sie abnehmen.

Radeln wieder ohne Maske

Mit dem Fahrrad darf man wieder ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs sein. Auch hier gilt jedoch der Sicherheitsabstand von zwei Metern zu anderen Menschen bzw. zu Personen, mit denen man nicht im selben Haushalt wohnt.

Mehr zum Thema:

Schluss mit der Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Corona-Lockerungen in Polen

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