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Erste Lockerungen in Polen. Hotels bleiben aber geschlossen

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Trotz kleiner Entspannung bei der Zahl der Neuinfektionen bleiben die meisten Coronaeinschränkungen in Kraft. Lockerungen gibt es bei der Kinderbetreuung und Sport. 

Der polnische Gesundheitsminister Adam Niedzielski hat sich heute zur epidemiologischen Lage und den Coronamaßnahmen in Polen geäußert. Zwar ist laut den neuesten Daten bezüglich der Neuinfektionen eine kleine Entspannung erkennbar, aber die dritte Welle rollt nun durch die Krankenhäuser. Niedzielski bestätigte, dass 75% der Krankenbetten und 78% der Krankenbetten mit Beatmungsgeräten derzeit besetzt sind. Die geltenden Maßnahmen werden aus diesem Grunde verlängert. “Unser Ziel ist es die medizinische Infrastruktur zu entlasten”, so der polnische Politiker. 

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Die Mehrheit der Maßnahmen wird vorerst um eine Woche (bis zum 25. April) verlängert. Die Einschränkungen für Gastgewerbe wiederum bis zum 3. Mai. Damit bleiben die Hotels am langen Maiwochenende geschlossen. Laut dem Gesundheitsminister werden zwischen den 1. und 3. Mai, also während der Feiertage in Polen, verstärkt Kontrollen von der Polizei und Gesundheitsbehörden durchgeführt.

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Lockerungen gibt es im Bereich der Kinderbetreuung und des Sports im Freien. Kinder dürfen ab dem 19. April wieder die Krippen und Kindergarten besuchen. Kinder und Jugendliche dürfen ab dem 19. April ebenfalls am Sportwettbewerb teilnehmen, welcher durch den entsprechenden Sportbund veranstaltet wird. 

Ab dem 19. April ist wieder auch Sportreiben im Freien möglich (maximal 25 Personen).

Die geltenden Corona-Regeln in Polen 

Nach wie vor geschlossen bleiben:

  • Hotels (mit Ausnahmen von Arbeiterhotels und für Geschäftsreisen),
  • teilweise Handelszentren (mit Ausnahme von u.a. Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien, Kiosken, Buchläden),
  • Möbel- und Baugeschäfte mit einer Gesamtfläche, welche 2.000 Quadratmeter überschreitet,
  • Kosmetik- und Friseursalons.
  • Kinos,
  • Theater,
  • Kunstgalerien,
  • Museen,
  • Skipisten,
  • Saunen,
  • Sonnenstudios.  
  • Casinos,
  • Fitnessstudios
  • Schwimmbäder.

Die maximale Zahl der Kunden im Handel, an Märkten, in Postämtern sowie in den Kirchen wird neu festgelegt und weiter eingeschränkt:

  • 1 Person pro 15 Quadratmeter – in Geschäften mit einer Gesamtfläche bis zu 100 Quadratmetern,
  • 1 Person pro 20 Quadratmeter – in Geschäften mit einer Gesamtfläche, welche 100 Quadratmeter überschreitet.

In den Kirchen gilt ein Limit von 1 Person pro 20 Quadratmeter, die Maskenpflicht und soziale Distanz (1,5 Meter).

Zusätzlich:

  • Krippen und Kindergärten sind offen nur für Kinder vom medizinischen Personal und Ordnungskräften (z.B. Polizei, Armee usw.),
  • Sportanlagen bleiben nur für Profisportler offen.

 

Was weiterhin im ganzen Land gilt:

Soziale Distanz

Nach wie vor muss man in Polen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

Maskenpflicht

In ganz Polen gilt im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße, im Bus, im Geschäft oder in der Kirche) die Maskenpflicht.

Wichtig: Seit dem 27. Februar darf man in Polen keine Tücher, Halstücher, Schale usw. sowie Visiere als Ersatz für eine Maske tragen. Laut der Regierung garantieren nur Chirurgische-Masken einen optimalen Schutz und Sicherheit. Visiere kann man weiterhin tragen, aber nur als Ergänzung zu einer Maske.

Clubs und Discos

Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.

Kultureinrichtungen

Alle Kultureinrichtungen sind ab dem 20. März wieder geschlossen.

Restaurants

Restaurants, Pubs und andere Gastronomiebetriebe bleiben für Kunden stationär geschlossen. Take-Away-Bestellungen und Essenslieferungen sind aber weiterhin möglich.

ÖPNV

Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die öffentlichen Verkehrsmittel können sich aber nur bis zu 30% aller Plätze (Sitz- und Stehplätze) füllen.

Demos

Demos sind weiterhin auf maximal 5 Personen beschränkt.

Feste und Familientreffen

Hochzeiten, Kommunionen und Totenmähle dürfen bis auf Weiteres nicht veranstaltet werden.

Treffen dürfen sich bis zu 5 Personen. Personen, welche geimpft wurden, werden nicht einberechnet.

Messen, Konferenzen und Kongresse

Messen, Konferenzen und Kongresse dürfen nur online stattfinden. 

Bildung

Der Fernunterricht gilt für alle Bildungseinrichtungen ab der Grundschule.

Einreise und Quarantäne

Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Für alle Reisende aus dem Schengen-Raum ist ein Corona-Testergebnis obligatorisch, welches für alle Transportmittel und Fußgänger gilt und die Einreisende von der Quarantäne befreit. Das negative Testergebnis ist bei der Überschreitung der polnischen Grenze mitzuführen.

Die Reisenden müssen sich einem Test spätestens 48 Stunden vor der Überschreitung der Grenze unterziehen. Respektiert werden PCR-Test und Antigen-Tests.

Personen, welche sich der Absonderung stellen müssen, können nach einem negativen Corona-Testergebnis in Polen, sich von der Quarantäne befreien.

 

 

Wichtig:

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

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